Mein Sohn ist am 17.10.2014 geboren. Ich arbeite in einem Pflegeheim als ex. Altenpflegerin und bekam damals ziemlich schnell ein Beschäftigungsverbot. Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber für 2 Jahre eingereicht. Ich habe einen unbefristeten Vertrag als Vollzeitkraft. Elternzeit endet am 16.10.2016. Nun meine Frage: Was wäre, wenn ich in meiner Elternzeit z.B. im Juli wieder schwanger werden würden und meine Frauenärztin wieder ein Beschäftigungsverbot erteilen würde?! Würde ich dann trotzdem nach meinem Elterngeld/-Zeit ab Oktober wieder von meinem Arbeitgeber bis 6 Wochen vor ET Gehalt bekommen?! Kann ja dann halt im Oktober nicht wieder anfangen wegen Beschäftigungsverbot z.B. ab Juli. Oder würde man da einfach gar nichts an Geld bekommen? Ich weiß..ist ziemlich traurig sich darüber Gedanken zu machen heutzutage..früher war alles einfacher ;)
von Svenja0909 am 20.04.2016, 22:37