Hallo Frau Bader, mein erstes Kind kam im vergangenen Jahr (Sept. 2013) zur Welt und das 2. Jahr der Elternzeit ist auch schon angebrochen. Ich bin zurzeit schwanger mit dem 2. Kind (GT 06.11.2014) und befinde mich schon seit dem 25.09.2014 in Mutterschutz. Nun habe ich erfahren, dass ich die Elternzeit meines 1. Kindes zuerst kündigen müsste, um in der Schutzfrist noch den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Frage: Kann ich jetzt immernoch (formlos) kündigen, um wenigstens für den Rest der Schutzfrist den Zuschuss zu bekommen?
von Julikurz am 08.10.2014, 22:27