Frage: Gekündigt in der Elternzeit

Anfang Januar kam mein Arbeitszeugnis. Mein Arbeitsverhältnis wurde von der Firma beendet. Als mein Kind 6 Monate alt war.Mein Kind ist jetzt 18 Monate alt. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Wurde vom Betrieb bestätigt. Ist das Rechtens?

Mitglied inaktiv - 29.01.2018, 13:05



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Hallo, haben Sie sich bei den Zahlen geirrt? Ihr Arbeitsverhältnis wurde von der Firma beendet, als das Kind sechs Monate alt war, also vor einem Jahr. Und jetzt fragen Sie? Haben Sie eine Kündigung erhalten und wann? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2018



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Du wurdest also vor 12 Monaten gekündigt? Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast bzw. geklagt hast, dann ja, dann ist die Kündigung rechtmäßig und du bis seit 12 Monaten nicht mehr in Elternzeit. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 29.01.2018, 13:23



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Mein Kind wurde im Juli 16 geboren. Heisst bis Juli 18 Elternzeit. Gekündigt wurde,ohne mein Wissen Dezember 2018. Ich erfuhr es erst im Januar 18,durch das Arbeitszeugnis dass mein Arbeitsverhältnis Dezember 16 endet.

Mitglied inaktiv - 29.01.2018, 14:09



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Dezember 2016 wurde ohne mein wissen einfach ein Arbeitszeugnis erstellt und kam per Post im Januar 18 an. :(

Mitglied inaktiv - 29.01.2018, 14:11



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen und nach deinem Versicherungsstatus fragen. Ist die Elternzeit von deinem Arbeitgeber gemeldet worden? Eine schriftliche Bestätigung über die angemeldete Elternzeit hast du ja.

von Himbeere2008 am 29.01.2018, 14:31



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Was steht denn genau im Arbeitszeugnis? Steht da wirklich drin, daß das Arbeitsverhältnis beendet wurde? Und wenn ja, mit welcher "Begründung"? Oder deduzierst Du das nur aus der Tatsache, daß Dir ein Arbeitszeugnis zugesandt wurde? Oder hat der AG das Zwischenzeugnis (dessen Ausstellung zum Beginn der Elternzeit durchaus empfohlen wird) lediglich falsch formuliert? Ganz grundsätzlich kann keine Kündigung vorliegen. Erstens ist eine Kündigung während der laufenden Elternzeit nicht möglich (bzw. nur unter Auflagen), und zweitens erfordert die Kündigung der Schriftform (und dazu gehört mehr als ein Nebensatz im Zeugnis).

von Strudelteigteilchen am 29.01.2018, 15:54



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

Frag doch einfach mal bei deinem AG nach was da jetzt lost ist. Ansonsten, innerhalb der EZ darf man nur mit Zustimmung des Gewerbeamtes gekündigt werden, zB weil der Betrieb geschlossen wird. Oder im Ausnahmefall wegen entsprechender eigener Verfehlungen. Im Falle einer Kündigung hast und 3 Wochen !!! Zeit dagegen vorzugehen indem Du Kündigungsschutzklage einreichst. Aber, nur weil man ein Arbeitszeugnis bekommen hat, heißt das nicht das man gekündigt wurde. Also würde ich einfach wie gesagt mal nachfragen. Davon ab, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und zudem stellt sich die Frage, warum der Postweg so lange gedauert hast. Bist du umgezogen?

Mitglied inaktiv - 29.01.2018, 17:52



Antwort auf: Gekündigt in der Elternzeit

da kann was nicht stimmen. ein arbeitszeugnis wird im dez 16 ausgetellt und kommt über zwei jahre späte bei dir an? da kann was nicht stimmen..daher guck nochmal nach und korrigiere gegebenenfalls.

von mellomania am 29.01.2018, 20:08



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