Frage:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Guten Tag,
ich glaube meine Frage ist ein wenig fehl am Platz aber vielleicht können Sie mir ja doch helfen.
Da ich seit der Geburt meines ersten Sohnes mit meinen Arbeitsstunden runter gegangen bin und mein Partner nur EU Rente bezieht bekommen wir einen geringen Teil ALG II.
Dieser beträgt ca. 175Euro unsere Miete 370 Euro.
Wir bekommen auch keinen Regelbedarf sondern wirklich nur Zuschuss zu den Mietkosten.
Nun haben wir das 2.Jahr infolge ein Guthaben bei den Betriebskosten und dieses wird komplett angerechnet und uns somit abgezogen.
Wissen Sie ob das so korrekt ist da wir ja den größten Teil der Miete selbst zahlen?
Auch mit dem Mutterschaftsgeld was ich zur Zeit beziehe da unser 2.Sohn bald kommt, ist das Jobcenter total überfordert.
Mfg und danke im voraus
von
UnserWunschkind2012
am 29.08.2015, 14:22
Antwort auf:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Hallo,
1. Ja, wird als Einkommen angerechnet
2. Wieso ist das Jobcenter mit dem MG überfordert? Es hat doch die gleiche Höhe wie der Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Naja, das Guthaben der Nebenkosten ist ja Einkommen von Euch.
Von daher wird es voll verrechnet.
Mutterschaftsgeld, was genau bekommen sie da nicht hin.
von
Sternenschnuppe
am 29.08.2015, 14:57
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Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Mutterschaftsgeld wird ja für die 6Wo. vor der Geburt in einem Betrag gezahlt und somit haben wir im August ja nun zwar mehr Geld auf dem Konto was aber natürlich ja auch noch zum Teil für den nächsten Monat reichen muss.
Das verstehen die nicht und wollen eine Rückzahlung aber somit fehlt uns für den nächsten Monat dann der entsprechende Anteil.
Leider wird man auch gut hingehalten, erst wollen sie Bescheide vom AG sowie der Krankenkasse, dann reicht dieses dich nicht und auch die Kontoauszüge werden noch benötigt und bei einem Telefonat bekommt man nur zu hören das sie solche Fälle sonst nicht haben und sich erstmal selbst belesen müssen.
Sehr kompliziert zur Zeit.
von
UnserWunschkind2012
am 30.08.2015, 16:30
Antwort auf:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Also eigentlich bekommt man das MuSchaftsgeld monatlich wie Gehalt ausgezahlt und nicht in einer Summe vor und einer Summe nach der Geburt. Ansonsten wird doch dann im nächsten Monat nichts mehr angerechnet und dann bekommt man mehr H4. Dann gleicht sich das wieder aus.
von
ALF0709
am 30.08.2015, 18:02
Antwort auf:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Was so nicht stimmt!
Die KK zahlen die 6 Wochen vorher auf einen Schlag, und nach der Geburt das für 8 Wochen auch auf einmal, und zwar pro Tag eben dann die 13 € pro Tag bei entsprechenden Anrecht. Die AG können wie gewohnt bei der monatlichen Auszahlung wie bei Lohn/Gehalt bleiben bei ihren Anteil, müssen es aber nicht.
Mitglied inaktiv - 30.08.2015, 18:23
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Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip.
Bitte Deinen AG das nach der Geburt anders zu zahlen.
Ihr habt diese Einmahme jetzt, also wird sie in dem Monat auch verrechnet.
Eine Freundin hatte das Dilemma öfter, weil ihr Einkommen schon am Ende des Monats kam und nicht immrr am ersten.
Es zählt wann es eingeht, nicht für wann es ist.
von
Sternenschnuppe
am 30.08.2015, 18:25
Antwort auf:
Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Das mit der KK stimmt. Aber der Anteil AG ist ja größer und damit entscheidender für die ALG II-Höhe.
von
ALF0709
am 30.08.2015, 18:32
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Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Mag sein, aber wenn 4 Wochen AG-Anteil und 6 Wochen KK-Anteil auf einmal eingehen auf das Konto, dann ist das um einiges mehr als wenn nur 4 Wochen Lohn auf das Konto eingegangen sind.
Mitglied inaktiv - 30.08.2015, 19:43
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Betriebskosten Guthaben mit ALG II u. Lohn wird einbehalten?
Richtig. Dann muss man sich das Geld so einteilen, dass es auch 6 Wochen bzw. 8 Wochen reicht. Musste ich als Nicht-H4-Empfängerin auch.
Aber es ist so wie du sagtest, es wird in dem Monat angerechnet, in dem es zugeflossen ist. Dafür bekommt sie im Folgemonat ja mehr H4. Weil dann weniger angerechnet wird. Verständlich?
von
ALF0709
am 30.08.2015, 19:56