Frage: Berufsverbot bei Minijob

Hallo! Voraussichtlich am 15. September 2014 kommt unser 2. Kind zur Welt. Meine 1. Tochter wurde am 28.2.14 3 Jahre alt. Bis dahin hatte ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Vor der Elternzeit habe ich fast 19 Jahre in Vollzeit (inkl. 3 Ausbildungsjahre) bei meinem Arbeitgeber gearbeitet und nach einem Jahr Elternzeit habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Minijob ausgeführt. Zunächst auf 400,-€-Basis ab Januar 2013 auf 450,€-Basis- leider jedoch ohne Vertrag bzw. wir haben nichts schriftliches vereinbart!!! Heute war ich bei meinem Gynäkologen und aus gesundheitlichen Gründen soll ich ein Berufsverbot bekommen. Wie geht es nun weiter? Zahlt der Arbeitgeber dann monatlich 450€ weiter? Oder wird das anteilig gezahlt? Wo/Wie kann man sich Hilfe holen, falls der Arbeitgeber streikt? Habe mal gehört, der Arbeitgeber bekommt die 450€ bzw bei Krankheit den Ausfall von der Bundesknappschaft/Minijobzentrale zu 100% erstattet- ist dies richtig?? Wie sieht es mit der Mutterschutzgeldzahlung aus? Ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu zahlen? Über eine Rückantwort würde ich mich freuen! Vielen Dank, Irmi

von Schnuffelmaus75 am 28.03.2014, 14:32



Antwort auf: Berufsverbot bei Minijob

Hallo, arbeiten Sie denn zur Zeit auf 450 €? Dann bekommen Sie diesen betrag einfach weiter bis zum beginn des Mutterschutzes. MG bekommen Sie nicht, nur die Einmalzahlung von www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2014



Antwort auf: Berufsverbot bei Minijob

Das läuft genau wie bei einer vz stelle auch. Er muss das gehalt weiter zahlen. Mutterschaftsgeld bekommst du nicht. Nur eine Einmalzahlung von glaue ich 210 euro. Ab die zahlt nicht der ag.

von CKEL0410 am 28.03.2014, 22:27



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