Hallo Frau Bader, ich werde zukünftig einen Minijob bei meinem Hauparbeitgeber ausüben. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis 2028. Meine Frage: Muss mein zusätzlicher Vertrag (minijob) auf diese Zeit befristet werden ? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Anonym 2019 am 19.03.2024, 08:47