Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe letzte Woche angefangen Teilzeit in Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber zu arbeiten und nun erfahren, dass ich erneut schwanger bin.
Wie berechnet sich nun mein Elterngeld für das zweite Kind.
Erste Elternzeit geht bis zum 24.07.2016 (drei Jahre)
Elterngeld habe ich bis einschließlich Juli 2014 erhalten
Start der Teilzeit in Elternzeit September 2014
Geburtstermin des ersten Kindes 25.07.2013
Vielen Dank für einen Hinweis.
von
Marie12345
am 08.09.2014, 23:20
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2014
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
August 2014 geht mit 0€ in die Berechnung.
Ab September bis Mutterschutz der Teilzeitlohn.
Und was dann noch zu 12 Monaten fehlt wird von vor Kind 1 genommen.
Das kannst zusammenrechnen und durch 12 teilen.
Vom Ergebnis bekommst dann 65% Elterngeld.
Und 10% Geschwisterbonus dazu.
von
Sternenschnuppe
am 09.09.2014, 10:13