Sehr geehrte Frau Bader, unsere Situation ist folgende... Derzeit bin ich in Elternzeit mit unserer Tochter (Geb. 27.10.2015) und diese geht noch bis zum 26.12.2016 da ich 14 Monate genommen habe. Nun bin ich aber ungeplant mit unserem zweiten Wunder schwanger wo Entbindungstermin der 14.03.2017 ist. Was bedeutet das ich ab 31.01.2017 wieder im Mutterschutz bin. Den einen Monat welchen ich somit wieder arbeiten müsste kann ich laut meinem Arbeitgeber mit meinen noch vorhandenen Urlaubstagen überbrücken oder aber meine jetzige Elternzeit um diesen Monat verlängern. - Wie berechnet sich denn nun das Elterngeld für das zweite Kind? - Bekomme ich das selbe wie jetzt bei unserer Tochter oder wird die jetzige Elternzeit mit angerechnet??? Vielen Dank.
von Zoe83 am 08.09.2016, 19:40