Hallo Frau Bader, Mich würde ihre Ansicht bezüglich unserer Berechnung des Elterngeldes interessieren. Wir sind seit 17.03.15 Eltern eines frühgeborenen Sohnes. (Errechneter Termin: 15.05.15) Seit 22.12.14 sind wir verheiratet und haben noch im Jahr 2014 einen Steuerklassenwechsel zugunsten der Frau beantragt. Nun geht es um die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes. Da wir für das Jahr 2014 eine gemeinsame Veranlagung für die Lohnsteuerberechnung eingerereicht haben, bin ich mir nun nicht sicher welche Grundlage zur Eltergeldberechnung herangezogen wird. Ich war der Meinung, dass die 12 Monate vor dem errechneten Termin zugrunde gelegt werden und hierbei mindestens 50 Prozent der Monate die Frau in der günstigeren Steuerklase gewesen sein muss. Im Normalfall würden wir diese Vorraussetzung meiner Meinung nach nicht erfüllen, jedoch wurde ja für das Jahr 2014 eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt und müsste dann doch bei der Elterngeldberechnung zumindest ab dem 2. HJ 2014 mit einbezogen werden. Vielen lieben Dank im Vorraus Markus
von Biedl am 23.06.2015, 22:47