Sehr geehrte Frau Bader,
aufgrund von einigen bürokratischen Widrigkeiten konnte ich nicht fristgerecht kündigen. Ich möchte aber dennoch zum 1.9. oder 15.9.2017. bei meinem neuen AG die Arbeit aufnehmen.
Kann ich meinen Noch-AG einen Aufhebungvertrag anbieten?
Zur kurzen Info, ich habe bei meinem Noch-AG die Elternzeit bis 28.02.2018 "beantragt".
Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 11:32
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Hallo,
klar, wenn er mitmacht.
Ansonsten stellt sich die Frage, was passiert, wenn Sie einfach nicht hingehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2017
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Ein Aufhebungsvertrag ist IMMER möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen.
von
chrissicat
am 01.08.2017, 11:41
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Kann ich auch außerordentlich kündigen?
Was müsste ich beachten, bzw welche Gegebenheiten müssten erfüllt sein?
Mitglied inaktiv - 02.08.2017, 09:40