Sehr geehrte Frau Bader,
Ich arbeite zur Zeit auf Entbindungsstation und bin schwanger.
Muss man als Schwangere in Krankenhäusern an Sonn- sowie an Feiertagen arbeiten?
Wenn ja, wie lange gilt dies?
Mit freundlichen Grüßen
Nicole
von
Nicole0815
am 22.06.2017, 15:30
Antwort auf:
Arbeiten an und Sonn-und Feiertagen
Hallo,
in Krankenpflege- und in Badeanstalten ...dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2017
Antwort auf:
Arbeiten an und Sonn-und Feiertagen
Ja, an Krankenhäusern dürfen werdende und stillende Mütter nach § 8 (3) MuSchG auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in jeder Woche einen Ersatzruhetag gewährt bekommen. Dies gilt uneingeschränkt während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit.
Mitglied inaktiv - 22.06.2017, 16:45