Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Hallo! Mein Partner und ich erwarten im Oktober Zwillinge und mein Partner möchte 12 Monate Elternzeit nehmen, dann aber während der Elternzeit ab dem 6. Monat 20 Stunden arbeiten. (ich nehme quasi gar keine Elternzeit, da ich aufgrund meines Studiums nur 300 Euro Elterngeld bekommen würde - auf mein Elterngeld verzichten wir quasi) Nun haben wir etwas gelesen davon, dass man Vorteile hat, wenn man nicht 20, sondern mindestens 24 Stunden arbeitet - kann mir hier jemand etwas dazu sagen? Man kann wohl mehr Elterngeld Plus bekommen dann? Aber so ganz verstehe ich es nicht. (Nach dem einen Jahr Elternzeit will mein Partner dann weiterhin bis zum 3. Lebensjahr der Kinder 20 Stunden arbeiten, ich möchte mir nach ca. 1-eineinhalb Jahren ebenfalls eine 20 Stundenstelle suchen) Vielen Dank für eure Hilfe!!

von Lisamaria35 am 23.06.2023, 17:36



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Hallo, da verwechseln Sie etwas. 1. Ihr Mann kann die 12 Mo nehmen und in der Zeit TZ arbeiten, zwischen 15 u 32 Std (wenn der AG zustimmt, einen Anspruch hat er, wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen). EG PLus macht keinen Sinn, wenn er nur 12 MO nimmt u SIe gar nicht. 2. Sie können die restlichen 2 Mo nehmen 3. Sie haben gemeinsam Anspruch auf 4 Bonusmonate, wenn beide zwischen 24 u 32 Std arbeiten. 4. Bei Zwillingen sollte man immer sagen, für welchen Zwilling man EG nimmt, am besten jahresweise abwechselnd. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2023



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Elterngeldplus ist immer der gleiche Betrag...egal ob 20 Stunden oder 24 Stunden. Statt auf die Stunden sollten ihr darauf schauen, wie viel Dein Mann dann verdient. Verdient er zu viel wird das Elterngeldplus nämlich gekürzt.

von Suomi am 23.06.2023, 19:09



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Bei uns in NRW ist es so, wenn beide partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten gibt es 4 zusätzliche Monate Elterngeld plus, die ans Elterngeld drangehängt werden können. Hat also mit dem eigentlichen Elterngeld(Plus) nix zu tun. Elterngeldantrag ist echt kompliziert. im zweifel einmal beraten lassen..

von Maya7 am 23.06.2023, 22:38



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Ich frage mich, warum sie ala KM auf ihr EG verzichten möchten. Der KV kann immer nur für ein Kind EG beziehen. Für das andere Kind bekommt er 10 % Geschwisterbonus in Höhe des EG (mind. 75 €). Er kann max. 14 Monate Basis-EG beziehen, wovon er mind. 2 Monate für ein Kind nehmen muss und max. 12 Monate für ein Kind nehmen kann. Z. B. kann er für Kind A 1.-12 Lebensmonat nehmen und für Kind B 13.+14. Lebensmonat. Die KM kann zeitgleich Basis-EG beziehen, indem sie für Kind B 1.-12. Lebensmonat nimmt und für Kind A 13.+14. Lebensmonat. Mit Geschwisterbonus sind es mind. 375 € Basis-EG. Bei der KM werden, je nachdem wann die Kinder zur Welt kommen, mind. 12 Wochen Mutterschaftsgeld gezahlt, welches in der Regel höher ausfällt als das EG. Aus einem Monat Basis-EG können zwei Monate EGplus gemacht werden. Basis-EG kann max. bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden; EGplus länger. Bei Zwillingen ist es wichtig darauf zu achten für welches Kind EG und beim AG EZ gemeldet wird. Wird das nicht genau auf ein Kind benannt laufen EG und EZ paralell, was Verluste bedeutet. Denn für jedes Kind stehen jedem Elternteil 3 Jahre EZ zu, allerdings nur wenn EZ für ein Kind genommen wird und nicht für beide Kinder gleichzeitig. Der KV kann EZ (für ein Kind) ab Geburt melden (Frist von Meldung mind. 7 Wochen vor Geburt einhalten , ab da greift der Kündigungsschutz). Zeitgleich kann er angeben, dass er ab dem 6. Lebensmonat TZ in EZ bis zum 3..Geburtstag mit 20 Wochenstunden arbeiten möchte. Um es genau zu machen gibt er seine Wunschtage und -arbeitszeiten mit an. Sein AG hat dann 4 Wochen Zeit um TZ in EZ im ganzen oder zu Teilen (z. B. nur die Arbeitszeiten) abzulehnen. Macht er das nicht oder erst später gilt der Antrag als genehmigt. Der KV sollte darauf achten, dass er einen Zusatzvertrag unterschreibt welcher auf die TZ in EZ beschränkt ist und wo seine Arbeitstage und -zeiten mit benannt werden. Unterschreibt er was anderes kann es je nach Vertrag dazu führen, dass sein VZ-Vertrag aufgehoben wird und/oder er zu anderen Zeiten arbeiten muss. EG kann der KV z. B. so melden. Kind A: Basis-EG vom 1.-5. Lebensmonat, EGplus vom 6.-17. Lebensmonat. Für Kind B: EGplus von 18.-36. Lebensmonat. Erkundigen Sie sich vorab wann spätestens der Wechsel von Kind A zu Kind B erfolgen muss um das meiste EGplus rauszubekommen. Meine genannten Daten dazu sind höchstwahrscheinlich falsch. Dass mit den 24 Stunden hat jemand zuvor schon gut erklärt. Das geht nur wenn beide Elternteile zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten. Dann gibt es sog. EG-Partnerbonusmonate. Als KM, die 18 Monate zu Hause bleiben möchte, können sie z. B. auch 12 Monate Basis-EG für Kind B beziehen und für Kind A 13.+14. Lebensmonat Basis-EG und 15.-25. Lebensmonat EGplus. Am besten lassen sie sich bei der EG-Stelle beraten um das bestmögliche rauszuholen.

von Ani123 am 24.06.2023, 03:09



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Seit wann hat man bei Zwillingen den doppelten Anspruch auf Elterngeld?

von Suomi am 24.06.2023, 06:29



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

@Ani123 Da hast du aber fleißig EG und EZ durcheinander gewirbelt. Das ist schlichtweg Quatsch was du geschrieben hast.

von KielSprotte am 24.06.2023, 07:34



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Also das stimmt alles nicht so was du schreibst. Man hat bei Zwillingen keine doppelte Elternzeit. Und auf deine Frage warum ich auf mein Elterngeld verzichte: ich studiere im Moment und habe daher nur Anspruch auf die 300 Euro Mindestbetrag an Elterngeld. Da mein Partner und ich zusammen die ersten 6 Monate zu Hause bleiben wollen, lohnt es sich mehr wenn er das Elterngeld bezieht. Und danach lohnt es sich auch mehr, weil er ja während der Elternzeit 20 Stunden arbeiten kann. Die 2 "Partnermonate" würde ich natürlich nehmen, in denen ich dann die 300 Euro beziehe. (Mutterschutz bekomme ich nicht, da ich ja keinen AG habe)

von Lisamaria35 am 24.06.2023, 08:57



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Boah Ani hat die AP jetzt mehr verwirrt als geholfen. Auch bei Zwillingen gibt es nur 14 Monate Anspruch auf Basis EG das entsprechend verteilt werden kann. Der Mutter werden die Monate mit Mutterschaftsgeld zugerechnet. Drei mind. Zuzgl Geschwisterbonus Das PartnerschaftsBONUSelterngeld gibt es nur wenn beide entsprechend arbeiten. Wichtig ist, das wenn man EG plus beziehen will, das lückenlos ab 15. Lebensmonat erfolgen muss.

von MamaausM2 am 24.06.2023, 08:57



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Doch das stimmt, doppelte EZ bei Zwillingen. Man muss lediglich wissen wie. Man hat pro Kind Anspruch auf bis zu 3 Jahre - pro Elternteil. Da man bis zu 2 Jahre zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr nehmen kann, Kann man mit guter Planung bis zu 6 Jahre EZ am Stück nehmen. Wenn man wie gesagt weiß wie. Dein Mann sollte für Kind A erst 2 Jahre EZ einreichen, dann 2 Jahre für Kind B und kann dann erst ein Jahr für Kind A dran hängen und dann noch ein Jahr für Kind B. Kannst du hier nachlesen, falls du es nicht glauben möchtest: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-ist-die-elternzeit-bei-zwillingen-oder-mehrlingen-geregelt--124850 Das meiste von Ani zum Thema EG ist aber Blödsinn. Es bleibt aber durchaus dabei, das ihr Geld verschenkt wenn du gar kein EG nimmst. Aber eure Entscheidung. Ich würde das auch mitnehmen, Zumal Du im Studium EG beziehen darfst. Wenn euch die 2x 300 € EG, plus Geschwisterbonus egal sind, ist das eben so. Dein Part ist eben der vieler Männer. Da bleiben die Frauen 12 Monate daheim und beziehen EG, die 2 Monate darüber hinaus, welche das andere Elternteil nehmen könnte/sollte, verschenken diese Paare an den Staat. Macht ihr eben das selbe. Denn diese beiden Monate kann dein Mann nicht nehmen, auch dann nicht wenn du kein EG nimmst. Schlau wäre es, wenn ihr beide daheim bleiben wollt, wenn du in den ersten 4-6 Monaten Basis-EG beziehst und dann dein Mann ab Geburt parallel zu Dir auch EG. Sei es EG plus oder Basis-EG. Was besser ist, müsst ihr finanziell schauen. Scheinbar scheint ihr es euch aber gut leisten zu können, wenn ihr 6 Monate beide daheim bleiben wollt und du auch noch ohne EG.

von Neverland am 24.06.2023, 09:13



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

@Lisamarie kannst du kurz erklären warum du keine Ez nehmen möchtest und auf die 300Euro verzichtest. Du darfst nämlich wärend der EZ studieren, das ist unschädlich. (nur falls du es nicht wustest) Und der Basisbetrag iHv 300euro wird auch beim Bafög nicht mit angerechnet.

von mamavonbaby am 24.06.2023, 09:31



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Also wie oben erklärt, die beiden Partnermonate nehme ich natürlich schon, in denen ich 300 Euro beziehe. Aber weil wir beide die ersten 6 Monate zu Hause bleiben wollen, lohnt es sich mehr wenn mein Partner hier daw Elterngeld bezieht, weil er ja vorher voll gearbeitet hat. Und weil er dann das zweite halbe Jahr nur 20 Stunden arbeitet, lohnt es sich auch mehr wenn er währenddessen Elterngeld bezieht, weil es ja deutlich mehr ist als 200 Euro.

von Lisamaria35 am 24.06.2023, 10:40



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Ich verstehe es trotzdem nicht warum DU darauf verzichtest...ihr könnt nämlich beide gleichzeitig Elterngeld beziehen....du halt die Basis...er was auch immer er bekäme. und dann nach 7 Monaten dann nicht mehr. (ihr könnt zusammen gleichzeitig 7 Monate Elterngeld beziehen)...und wenn ich mich niht irre bekommst du trotzdem mehr als die 300 euro bei zwillingen) Lies dich dazu nochmal ein.

von mamavonbaby am 24.06.2023, 11:51



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

@mamavonbaby - naja, ich verzichte darauf, weil man ja insgesamt nur 14 Monate hat und wenn wir gleichzeitig die ersten 6 Monate Elterngeld beziehen, dann wären ja schon 12 Monate weg - das wäre ja ärgerlich und auch finanziell blöd, weil dann wär kein Elterngeld für das zweite halbe Jahr nach geburt übrig.

von Lisamaria35 am 24.06.2023, 12:27



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

ja genau man bekommt einen Zwillingsbonus von 300 Euro, den haben wir aber schon miteingerechnet

von Lisamaria35 am 24.06.2023, 12:27



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Ihr müsst ja nicht beide in den 6 Monaten Basis-EG beziehen. 14 Monate sind basis-EG. Bei EG plus gibt es die Hälfte, dafür doppelt so lange. Deine Mutterschutzzeit kannst du allerdings nicht als EG plus bekommen. Um die kommst auch nicht rum. Auch bei dem EG plus wird der Verdienst angerechnet. Lediglich der Freibetrag ist höher. Dein Mann darf erwa 50 % Einkommensverlust haben, danach wird das EG gekürzt. EG dann noch zu beziehen, wenn er mehr Stunden arbeiten will, weil du dann wieder zuhause bist, wäre kontraproduktiv. Das wäre nur sinnvoll, wenn ihr dann beide die 4 Partnerschaftsbonusmonate macht und beide dann arbeitet.

von Neverland am 24.06.2023, 12:51



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Ich glaube, das wurde falsch verstanden. Es kann nicht für beide Kinder von einem Elternteil zeitgleich EG bezogen werden. Beispiel: Beide Elternteile beziehen vom 1.-7. Lebensmonat EG für Zwilling A. Vom 8.-14. Lebensmonat für Zwilling B. Somit wäre das maximum an EG bei Zwillingen ausgeschöpft worden. Wenn während des EG-Bezuges gearbeitet wird kann es zum Vorteil sein wenn statt Basis-EG EGplus bezogen wird. Am besten lassen sie sich bei der EG-Stelle beraten was für sie und den KV zum Vorteil ist um möglich viel EG zu bekommen. Insbesondere auch für sie als KM. Denn wenn sie kein EG beziehen "verschenken" sie es und das auch über die Mutterschutzzeit hinaus. Zudem steht ihnen bei Zwillingen eine Haushaltshilfe für die ersten Wochen (meist 4) nach der Geburt zu. Das Attest dafür kann ihnen z. B. ihr ambulanter Gynäkologe ausstellen. Die Aufgabe der Haushälterin kann der KV übernehmen. Der EZ-Monat, welchen er vorab melden musste, sollte ihm in dem Fall wieder gut geschrieben werden. Vermutlich werden mehrere wieder schreiben, dass das mit der Haushälterin nicht stimmt. Googeln sie es bitte und fragen beim Gynäkologen nach. 2021 funktionierte es mit der Haushaltshilfe bei einer Zwillingsschwangerschaft ohne Auffälligkeiten problemlos. Zudem stehen ihnen als Zwillingseltern noch mehr Vorteile zu, wie z. B. Preisnachlässe. EZ stehen jedem Elternteil, wie bereits von mehreren geschrieben, je Kind 3 Jahre zu. Ich wünsche Ihnen eine schöne Schwangerschaft und eine tolle EZ.

von Ani123 am 25.06.2023, 00:27



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Du begreifst es nicht! Es gibt kein doppeltes EG bei Zwillingen!

von KielSprotte am 25.06.2023, 12:44



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Hallo, ganau bei Zwillingen gibt es doppelte ElternZEIT, aber kein doppeltes ElternGELD. Es gibt einen Bonus. Ihr habt also zusammen theoretisch 12 (je max. 6) Jahre EZ und 14 Monate EG (Basis zum Aufteilen, von denen eineR min. 2 Monate nehmen muss). Der Elterngeldrechner ist sehr gut. Ich würde einfach einmal verschiedene Optionen eintippen um zu sehen, was am besten für euch passt. Dein Partner sollte sich überlegen, ob er nicht so lange er mit reduzierten Stunden arbeiten möchte, die EZ laufen lässt. Dies hat u. a. den Vorteil, dass er in EZ Kündigungsschutz hat und sein alter Vertrag ruht. Er könnte danach also in VZ (falls er momentan VZ arbeitet) zurück.

von sneram am 25.06.2023, 21:37



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

@sneram -vielen Dank! Das war eine sehr hilfreiche Antwort! Ja wir haben jetzt mal alles ganz genau durchgerechnet mit dem Elterngeldrechner und es ist tatsächlich die beste Lösung, wenn ich 2 Monate Elterngeld beziehe und dann mein Partner die ganze restliche Zeit (also Eltergeldbasis für die ersten 6 Monate und dann ab dem 7. Monat während seinem Teilzeitjob von 20 Stunden Elterngeld Plus - welches er dann bis Monat 18 bekommt). So macht es viel mehr Sinn, als wenn ich (ausser die 2 Monate) Elterngeld beziehe, weil es einfach viel weniger wäre, als wenn wir es so machen. Insofern "verzichte" ich natürlich darauf Elterngeld, ausser die Partnermonate zu beziehen, weil wir zusammen so mehr Geld haben. Und noch mal zur Klarstellung: es gibt nicht mehr Elterngeld bei Zwillingen! Sondern lediglich einen Zwillingsbonus von 300 Euro. Man hat keinen Mutterschutz, wenn man vorher studiert hat. Da bekommt man leider keinen. Und zu dem was du @Neverland geschrieben hast: nein natürlich verschenke ich die beiden Partnermonate nicht und beziehe für die Monate Elterngeld. Aber du hast geschrieben: "Schlau wäre es, wenn ihr beide daheim bleiben wollt, wenn du in den ersten 4-6 Monaten Basis-EG beziehst und dann dein Mann ab Geburt parallel zu Dir auch EG" - danke für die Idee, aber das macht keinen Sinn, weil natürlich das Elterngeld meines Partners immer noch viel höher ist, als mein Mindestsatz an Elterngeld! Also macht es doch viel mehr Sinn, wenn ich nur 2 Monate nehne und er den Rest, da er ja voll verdient hat im Jahr vor der Elternzeit. Also haben wir beide zusammen mehr Geld, wenn ich nur 2 Monate Elterngeld beziehe. Ich weiss auch nicht genau, was du mit dem Satz meinst "Scheinbar scheint ihr es euch aber gut leisten zu können, wenn ihr 6 Monate beide daheim bleiben wollt und du auch noch ohne EG" - natürlich können wir uns es so leisten, wir haben ja alles durchgerechnet und uns gut überlegt, warum wir beide langfristig Teilzeit arbeiten wollen in den ersten Jahren der Kinder, wenn es finanziell geht.

von Lisamaria35 am 25.06.2023, 22:05



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Auch als Studentin hat man Anspruch auf Mutterschutz. Lediglich das Mutterschaftsgeld entfällt. Du wirst für den Antrag beim EG aber eine entsprechende Bescheinigung von der KK einreichen müssen. Der Mutterschutz verlängert sich wegen Zwillingsschwangerschaft. Deshalb die 4-6 Monate. Würde dein Mann weiter normal arbeiten, du pausieren, hättet ihr noch mehr Geld. Deshalb es sich leisten können. Zudem deine immer wiederkehrende Wiederholung, das du kein EG beziehen wirst.

von Neverland am 25.06.2023, 22:22



Antwort auf: Frage zum Elterngeld Plus - Vorteil 24 Stunden arbeiten?

Wenn Ihr euch das EG in voller Höhe auszahlen lasst und selbst die Hälfte davon zur seite legt ( für die theoretishen EG-Plus monate, dann hättest ihr insgesamt noch mehr Geld. Denn dann würde euch gar nichts abgezogen, egal wieviel dein Partner oder du Arbeitet.

von mamavonbaby am 26.06.2023, 20:23



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