Frage:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Guten Tag,
mein Partner und ich möchten Elterngeld Plus beantragen. Dazu möchte ich wöchentlich 15 Stunden arbeiten gehen.
Derzeit bin ich im BV und habe versucht darüber mit meinem Arbeitgeber zu sprechen. Dieser sagte mir, dass ich im Januar (wo ich mit der Arbeit beginnen möchte) auf ihn zukommen soll, da er nicht weiß, was und ob er mir Arbeit anbieten kann. Eine Genehmigung, dass ich mir bei einer anderen Stelle einen Teilzeit Job suchen kann sagte er direkt bekomme ich nicht.
Für uns macht es das jetzt sehr schwierig, da wir wenn ich nicht nebenbei arbeiten kann auch das Elterngeld Plus Modell nicht nehmen können. Darf mein Arbeitgeber mit verbieten mir woanders eine Teilzeitstelle zu suchen und darf er mich auch so lange bis ich im Januar wieder arbeiten möchte hinhalten mit einer Entscheidung? Was kann ich da am besten machen?
Vielen Dank im Voraus
von
Celina872
am 25.07.2023, 11:29
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Hallo,
wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, muss er einen wichtigen betrieblichen Grund nachweisen, wenn er die TZ ablehnt.
Grds können Sia uch woanders TZ arbeiten, da muss er ebenfalls einen betrieblichen Grund nennen, um dies abzulehnen, zB Mitbewerber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2023
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Wie groß ist denn der Betrieb? Mehr als 15 Mitarbeiter?
Ab 15h/Woche hast du dann ein Recht auf Elternteilzeit, das kann der Arbeitgeber nur unter sehr sehr schwierigen Umständen ablehnen und du kannst die Begründung gerichtlich prüfen lassen, wenn du damit nicht einverstanden bist.
Wenn er dir keine Stelle geben kann, darf er dir so pauschal auch keine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mehr verwehren (solange du nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten willst).
Dann muss er genau begründen, wieso du nicht bei Arbeitgeber XY anfangen darfst.
Klingt für mich wieder mal nach einem Arbeitgeber, der denkt er wäre der König und alles müsste nach seiner Pfeife tanzen.
Bedenke auch, wenn du deine Elternteilzeit schriftlich (!) anmeldest, muss dein Arbeitgeber dir innerhalb von vier Wochen schriftlich (!) ablehnen, inkl. Begründung.
Verpasst er diese Frist, dann gilt die Elternteilzeit automatisch als genehmigt.
Vielleicht wäre es also gut, die Elternteilzeit sofort nach Geburt schon zu beantragen, wenn du weißt wann du wie arbeiten willst und sei es nur, um deinen Arbeitgeber unter Zugzwang zu setzen.
Wie gesagt, das alles gilt nur, wenn dein Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Ansonsten kannst du keine der Teilzeitrechte aus dem Elternzeitgesetz nutzen.
von
Dojii
am 25.07.2023, 12:41
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Danke, für die Rückmeldung!
Der Betrieb hat mittlerweile über 200 Mitarbeiter, da dürfte das kein Problem sein. Das Ganze ist ein Callcenter und die haben momentan kein Projekt, worin die mich schulen könnten, wo ich nur 15h arbeiten könnte. Bin mal gespannt, was daraus noch wird
Hatte schon wegen dem BV totale Probleme mit meinem Arbeitgeber, das nimmt wohl alles nie ein Ende
von
Celina872
am 25.07.2023, 13:36
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Arbeiten mit Elterngeld Plus
Wie ist denn überhaupt ein BV zustande gekommen?
von
JakobsMutti
am 25.07.2023, 18:18
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Arbeiten mit Elterngeld Plus
Könnte das BV die Probleme ausgelöst haben? Ging das BV nicht vom AG aus? Welche Gefahr könnte von einem Arbeitsplatz im Callcenter ausgehen? Das scheint mir einer der sichersten Jobs füreine Schwangere.
von
Pamo
am 25.07.2023, 18:31
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Ich wüsste nicht, was das mit dem Anliegen zu tun haben könnte, aber ich habe ein ärztliches BV bekommen aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft.
von
Celina872
am 25.07.2023, 19:46
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Leider stellen immer noch viele Ärzte (rechtwidrige) BVs aus, die sich direkt auf den Arbeitsplatz beziehen - das darf allerdings laut Gesetz nur der Arbeitgeber machen.
Das stößt dann vielen Arbeitgebern sauer auf.
Aber das scheint bei dir nicht der Fall zu sein, solange sich das BV eben nicht direkt auf deine Arbeit bezieht, sondern reine medizinische Gründe hat.
von
Dojii
am 26.07.2023, 08:04
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Mein AG war damals auch pissig, als ich mit einem ind. BV um die Ecke kam. Erst gab es keine Lohnfortzahlung bei AU, dann kein Lohn als das BV griff, bei Beginn des Mutterschutzes kam kein Anteil dazu, später keine Bestätigung der Elternzeit mit Meldung bei der KK (war plötzlich abgemeldet) und die Krönung war, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte mit Abfindung 2 Gehälter.
von
MamaausM2
am 26.07.2023, 08:56
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Wie ging das Ganze bei dir aus?
von
Pamo
am 26.07.2023, 10:26
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Alles über Rechtsanwalt.
Habe zum Ende der Elternzeit gekündigt.
Das schlimme war echt, dass versucht wurde mit einem Aufhebungsvertrag meine Rechte zu beschränken. Meine Schwiegermutter wollte damals das ich das Angebot annehme. Geldlich gesehen wäre das auch unklug gewesen. 2 Monatsgehälter gegen 6 Gehälter plus Mutterschaftsgeld
von
MamaausM2
am 26.07.2023, 17:46
Antwort auf:
Arbeiten mit Elterngeld Plus
Alles über Rechtsanwalt.
Habe zum Ende der Elternzeit gekündigt.
Das schlimme war echt, dass versucht wurde mit einem Aufhebungsvertrag meine Rechte zu beschränken. Meine Schwiegermutter wollte damals das ich das Angebot annehme. Geldlich gesehen wäre das auch unklug gewesen. 2 Monatsgehälter gegen 6 Gehälter plus Mutterschaftsgeld
von
MamaausM2
am 26.07.2023, 17:52