Hallo Fr. Bader Ich bin momentan in Elternzeit mit meinem 2. Sohn. Das 3. Jahr endet am 25.12.15 Die Elternzeit meines Erstgeborenen habe ich zu Beginn des Mutterschutzes von 2. Sohn nach 21 Monaten vorzeitig beendet (um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten). Könnte ich die nicht genommene Zeit von Kind 1 (mit Zustimmung des AG) hinter die Elternzeit von Kind 2 dranhängen? Werde nicht mehr zu altem Arbeitgeber zurückkehren, er weiß dies auch. Hätte für mich aber doch Vorteile bei der Rente und der Krankenkassen die Elternzeit voll auszukosten, oder? Bei Kind 1 hatte ich 2 Jahre beantragt, über das 3. Jahr hatten wir im Vorfeld nicht gesprochen. Vielen Dank Si
von si1213 am 28.10.2014, 23:08