Anspruch auf Hartz IV, wenn Vater des Kindes mit andere Frau verheiratet ist
Hallo Frau Bader,
meine Situation ist etwas kompliziert.
ich bin Studentin und erwarte ein Kind von meinem Partner, der verheiratet ist. Mein Partner arbeitet schon und ich nicht. Er möchte gerne unser Kind nach dem Geburt anerkennen. Die Frage ist, ob ich Anspruch auf Hartz IV habe? Dieser ist noch mit einer anderen Frau verheiratet und so wie es aussieht, werden sie sich auch nicht scheiden lassen. Nun wollte ich auch wissen, wie es sich mit dem Sorgerecht verhält?
Leider sind die Verhältnisse sehr verworren und er sagte mir erst heute Morgen, dass er seine Frau noch immer und genauso sehr wie mich liebt. Am liebsten würde er mit uns beiden leben. Ich bin nun etwas ratlos und verwirrt, offen gestanden.
Daher würde ich mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ken
von
Ken
am 18.05.2016, 13:58
Antwort auf:
Anspruch auf Hartz IV, wenn Vater des Kindes mit andere Frau verheiratet ist
Hallo,
die alte Geschichte.
Er ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und Ihnen, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten gehen können. Das wird in der Regel in den ersten drei Jahren der Fall sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Hartz IV, wenn Vater des Kindes mit andere Frau verheiratet ist
So einen hatte ich auch, jedoch wusste ich nix von der Ehe.
Weiß seine Frau von Dir ? Wäre ja schön wenn sie das auch selbst entscheiden könnte ob sie so leben möchte.
Ehe und Frau haben nichts mit seiner Unterhaltspflicht dem Kind und Dir gegenüber was zu tun.
Daher wird er zahlen müssen, was verdient er denn netto so ?
von
Sternenschnuppe
am 18.05.2016, 17:28
Antwort auf:
Anspruch auf Hartz IV, wenn Vater des Kindes mit andere Frau verheiratet ist
Ist bei meiner Freundin auch so,
er muss ihr und dem Kind Untergalt zahlen, egal ob er mit einer anderen Frau verheiratet ist. Natürlich nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
von
Tini_79
am 18.05.2016, 18:31