Hallo Frau Bader, der Vater meines Sohnes ist Ende letzten Jahres gestorben, wir lebten getrennt. Ich habe jetzt von der Rentenversicherung einen Anspruch auf Halbwaisenrente prüfen lassen. Da der KV Zeit seines Lebens selbständig war, hat mein Sohn zumindest bei den ganzen gesetzlichen Trägern keinen Anspruch. Nun hat man mir von der RV geraten, doch mal zu prüfen, ob er privat irgendwo versichert war. Das war er tatsächlich. Aber die private KV des Verstorbenen teilt mir heute mit, dass Halbwaisenrente aus Beiträgen einer privaten Krankenversicherung nicht gezahlt wird. Stimmt das wirklich? Mir wurde die ganzen letzten Wochen etwas Anderes gesagt... Danke
von Holzkohle am 13.05.2015, 15:04