Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin mit unserem dritten Kind schwanger und befinde mich noch in der Elternzeit von unserem zweiten Kind.
Da Ende der Elternzeit am 20.10.2014 (am 21.10 wird unsere Tochter 2) ist und der errechnete ET der 04.12.2014 ist, würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftageld habe? Laut meiner Berechnung liegen genau 2 Tage zwischen Beginn Mutterschutz und Ende Elternzeit! Wie verhält sich das? Theoretisch muss das Nahtlos übergehen, wie ich gelesen habe! Das trifft aber in meinen Fall aber nicht zu.
Ich bedanke mich vielmals im voraus!
Grüße
Jk182
von
Jk182
am 05.04.2014, 02:27
Antwort auf:
Anspruch auf AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld, bei Elternzeit die 2T eher endet
Hallo,
eigentlich müssen Sie einen Tag arbeiten gehen. Am besten verlängern Sie die erste EZ um einen Tag.
Den Anteil des AG erhalten Sie in jedem Fall
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Anspruch auf AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld, bei Elternzeit die 2T eher endet
Moin,
du solltest dich bei deinem Chef meldern, und die 2 Tage zurück an deinen Job kommen aber Urlaub nehmen. Falls du keine Urlaubstage von vor der Elternzeit übrig haben solltest stehen für die Zeit des Mutterschutzes neue Urlaubstage zu.
Wenn du das so machst steht dir das volle Mutterschutzgeld plus 2 Tage der gleiche Lohn den du vor der Elternzeit erhalten hast zu.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 10.04.2014, 11:42