Sehr geehrte Frau Bader, ich werde zum Ende meiner 12monatigen Elternzeit arbeitslos, da mein Vertrag ausläuft.Während meiner Schwangerschaft erhielt ich ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Zählen die Ausgleichszahlungen aufgrund des Beschäftigungsverbots wie normales Einkommen und erhalte ich nach den 12 Monaten Elternzeit ALG I (analog der Regelung des längeren Bemessungszeitraums § 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III), wenn ich das Jahr vor der Elternzeit 8 Monate gearbeitet habe und 4 Monate ins Berufsverbot gekommen bin? Besten Dank für die Antwort!
von Ata am 15.01.2015, 20:56