Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem 50%igen Beschäftigungsverbot, d.h. ich arbeite nur vormittags von 8 - 12 Uhr. Ich hatte 5 Tage Urlaub eingereicht, welcher vor Beschäftigungsverbot auch genehmigt wurde. Nun war ich genau in dieser Woche krank und wurde vom Arzt krank geschrieben und habe eine Krankmeldung beim Arbeitgeber eingereicht. Muss dieser mir die 5Tage wieder auf mein Urlaubskonto gutschreiben oder verfällt dieser? Wenn ich aufgrund eines BV mein bereits genehmigten Urlaub hätte nicht nehmen können, würde dieser ja verfallen, allerdings war ich ja krank und habe nur zu 50% ein Beschäftigungsverbot. Stehen mir also die 5 Tage noch zu? Eine weitere Frage: Ist es eigentlich korrekt dass mir hier (50% Beschäftigungsverbot) komplette Urlaubstage abgezogen werden? Mit freundlichen Grüßen
von Bondgirl888916 am 20.04.2016, 16:07