Frage: 2 Jahre oder 14 Monate beantragen

Ich möchte nach der Elternzeit nicht in meiner alte Stelle (großer Betrieb) wieder arbeiten, sondern gerne in einer anderen Stelle beim alten AG. Möchte ungefähr nach 14 Monaten wieder arbeiten. - flexibel in meiner Planung wäre ich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit anmelde und dann entscheide wann ichTteilzeit wieder einsteige, kann ich den verlangen dies in einer anderen Einrichtung als meiner alten zu tun? - oder ich melde nur 14 Monate an und sage dann, dass es in meiner alten Stelle für mich nicht mehr passt? z.B. aus zeitlichen/Betreuungsgründen für das Kind. Was wäre am schlausten, haben Sie da einen Tipp für mich? Danke vorab!

Mitglied inaktiv - 08.05.2015, 22:43



Antwort auf: 2 Jahre oder 14 Monate beantragen

Hallo, mind. 2 Jaghre beantragen u in der EZ TZ arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: 2 Jahre oder 14 Monate beantragen

Erste Variante. Teilzeit IN Elternzeit = Kündigungsschutz

von Sternenschnuppe am 10.05.2015, 11:54



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