Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, Wie stehen Sie einer sogenannten Wimpernwelle/ LIfting gegenüber. Dabei handelt es sich um eine kosmetische Behandlung in der den Wimpern Schwung verliehen wird. Es werden dabei zwei verschiedene Komponenten nur auf die Wimpernhärchen aufgetragen. Ähnlich wie bei einer Dauerwelle nur für die Wimpern eben. Das aufgetragene Mittel wird auch eine Art Dauerwellmittel sein. Es entsteht in der Regel kein Hautkontakt, wenn minimal. Darf ich diese Wimpernwelle in der 22. ssw machen lassen ? Es wäre so schön wenn keine Bedenken dagegen bestehen. Dann noch eine seperate Frage zur sogenannten Wimpernlaminierung dabei handelt es ich um eine Art Keratin Stärkung die die Wimpernhärchen pflegt und auch schwärzer färbt. In der Regel auch ohne Hautkontakt. Die Inhaltsstoffe davon wären: KeratinBooster: Di – Water, Glycerin, Hydrolzed Wheat Protein, Alcohol, Dimethicone, Hydrolyzed Collagen, Hydroxyethylcellulose, Hydrolyzed Silk, Trehalose, Betaine,Sodium Pca, Nonoxynol-12, Peg-90m, Hydrolyzed Keratin, Methylparaben, Perfume, Disodium Edta, Phenoxyethanol. ColourBooster: Aqua, Alcohol, Butylene Glycol, Glycerin, Coceth-7 (AND) PPG-1-PEG-9 Lauryl Glycol Ether (AND) PEG-40 Hydrogenated Caster Oil, Sodium Citrate, Benzyl Alcohol, CI 15985, Hydroxyethylcellulose, CI 42090, Acid Red 52, Methylparaben, Propylparaben, Citric Acid, Hydrolyzed Rice Protein, Hydrolyzed Wheat, Protein, Niacinamine, Phantenol, Serine, Disodum Edta. Sind diese Bedenklich? Darf ich beide Behandlungen durchführen oder zumindest eine davon? Natürlich würde ich diese nur ausführen wenn ich auf keinen Fall meinem Kind schade. Vielen Dank ich schätze ihre Mühe und Arbeit sehr. Danke!
von jenny4 am 11.08.2017, 09:40