guten morgen frau höfel,
gibt es die möglichkeit die nachsorge durch die hebamme zu lasten der krankenkasse zu verlängern, unabhängig davon, ob man stillt?
bei welchen indikationen wäre das möglich?
wie ist das z.b. bei alleinerziehenden mit psychischer erkrankung
oder minderjährigen müttern, deren beratungsbedarf meist höher liegt?
benötigt man eine verordnung vom arzt (welchem?)
falls die krankenkasse keine verlängerung zahlt:
kann man die hebammenbesuche auch privat zahlen?
mit welchen kosten müsste man rechnen?
danke.
von
Snief
am 06.04.2015, 08:55
Antwort auf:
nachsorge länger als 8 wochen - geht das?
Liebe Snief,
bitte sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt.
Er kann ein Rezept ausstellen, wenn nötig.
"Eine weitere Leistung an dem selben Tag zwischen dem elften Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt nach den Nrn. 1800 bis 2110 sowie 2300, 2301 oder 2302 ist berechnungsfähig bei Vorliegen insbesondere folgender Gründe: schwere Stillstörungen, verzögerte Rückbildung, Gedeihstörung des Säuglings, nach Sekundärnaht oder Dammriss III. Grades, Behinderung oder behandlungsbedürftige Krankheit der Mutter, bei Beratung und Anleitung der Mutter zur Versorgung und Ernährung des Säuglings im Anschluss an dessen stationäre Behandlung oder nach ärztlicher Anordnung. Der Grund ist in der Rechnung anzugeben. Mehr als zwei aufsuchende Wochenbettbetreuungen nach den Nrn. 1800 bis 2110 an demselben Tag sind nur berechnungsfähig, wenn sie ärztlich angeordnet wurden.
e) Nach Ablauf von acht Wochen nach der Geburt sind Leistungen nach den Nrn. 1800, 1810, 2001 oder 2002, 2011 oder 2012, 2100, 2110 oder 2300/1/2 nur auf ärztliche Anordnung unter Angabe der Indikation berechnungsfähig."
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 07.04.2015
Antwort auf:
nachsorge länger als 8 wochen - geht das?
Hallo Snief,
bei deinen geschilderten Lebensumständen können zusätzlich noch weitere Hilfen möglich sein. Neben der Familienhebamme gibt es zahlreiche ambulante Hilfen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Deine Hebamme wird sich in deiner Stadt auskennen und die Hilfen nennen können, falls diese über das was von ihr geleistet werden kann hinausgeht. Wichtig ist, dass du dich am Besten jetzt schon kümmerst, um das für dich geeignete zu finden.
Glg
von
Hasenbande
am 06.04.2015, 13:46