Ist die Betreuung durch eine Hebamme in der Schwangerschaft, auch schon ab 1. Trimester und die Nachsorge im Wochenbett komplett kassenleistung oder muss ich da etwas zuzahlen?
Gibt es da eine begrenzte Anzahl der Besuche? Und was ist wenn die Hebamme Feiertags oder Sonntags kommt?
von
Kleeblatt2017
am 13.04.2017, 09:36
Antwort auf:
Betreuung durch Hebamme
o.T.
von
Martina Höfel
am 14.04.2017
Antwort auf:
Betreuung durch Hebamme
Die Betreuung durch eine Hebamme ist von Beginn der Schwangerschaft bis weit ins erste Lebensjahr des Kindes hinein eine Kassenleistung. Es gibt eine Begrenzung der Leistungen, wenn mehr als vorgesehen in Anspruch genommen werden müssen sind diese ggf. rezeptierfähig (Frühchen, Krankheiten etc.).
Sonn-und Feiertags oder in der Nacht kommt die Hebamme auch; sie berechnet der KK dann einen Zuschlag.
von
Andrea6
am 13.04.2017, 10:31