Ab wann hat man denn eigentlich Anspruch auf eine Betreuung durch die Hebamme bzw. wann sollte man damit beginnen? Bereits von Anfang an? Wenn die Vorsorge z.B. durch die FA gemacht wird, zahlt die Krankenkasse dann dennoch eine Hebammenbetreuung?
Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 07:51