Frage: Ab wann Anspruch auf Betreuung durch Hebamme?

Ab wann hat man denn eigentlich Anspruch auf eine Betreuung durch die Hebamme bzw. wann sollte man damit beginnen? Bereits von Anfang an? Wenn die Vorsorge z.B. durch die FA gemacht wird, zahlt die Krankenkasse dann dennoch eine Hebammenbetreuung?

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 07:51



Antwort auf: Ab wann Anspruch auf Betreuung durch Hebamme?

Liebe klex, die Kasse zahlt auch die Doppelbetreuung. FA und Hebamme werden sich bei Bedarf absprechen. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 11.01.2006



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