Arbeit nach Erziehungszeit und Stillen

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Arbeit nach Erziehungszeit und Stillen

Hallo Kristina, hallo Biggi, mein Problem ist leider etwas länger. Ich befinde mich mit unserem 4. Kind z. Zt. noch in Elternzeit und möchte am 01.12.08 wieder mit der Arbeit (bin Ärztin in einer Klinik, arbeite Teilzeit 30 h / Woche) beginnen. Ich hatte meinem Chef vor dem Mutterschutz und auch im April mitgeteilt, dass ich noch stillen werde, wenn ich wieder arbeite und sicherlich vorerst keine Bereitschaftdienst ableisten kann. Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe auch während der Stillzeit mit meinem 2. Kind und meinem 3. Kind Bereitschaftsdienst gemacht. Dies endete immer in einer Katastrophe. Die Babies haben jeweils in der Nacht, wenn ich nicht anwesend war, ständig geschrien, die Flasche mit abgepumpter Milch natürlich verweigert und waren durch nichts zu beruhigen. Wenn ich dann nach einer anstrengenden Nacht (in der Regel 24 h- Dienst) nach Hause kam, waren mein Mann, das jeweilige Baby und auch die großen Geschwister völlig fertig. Ich hatte vor, nun bei unserem definitiv letzten Kind diesen Fehler nicht auch noch zu machen. Die Stillpausen, die im Mutterschutzgesetz stehen, habe ich aus Rücksicht auf meine Kollegen auch nie in Anspruch genommen. Nun hatte ich letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef, in dem ich alles noch einmal (zum dritten Mal) erklärt habe und er fiel aus allen Wolken. Dies würde nicht gehen, er hätte noch drei Schwangere, die auch keine Dienste wahrnehmen und ich solle doch noch länger zu Hause bleiben. Das geht natürlich aus meiner Sicht nicht, da ich dann kein Elterngeld mehr bekomme (unsere KLeine wird im November 1 Jahr) und es würde dann zu sechst von einem Gehalt etwas eng werden. Ich habe mich dann bereit erklärt, dass ich auch tagsüber am Wochenende 12h- Schichten machen könne, aber in der Nacht bei unserem Kind sein möchte. Meine Frage ist: Kann mein Chef verlangen, dass ich trotz Stillens Bereitschaftsdienste mache oder dass ich noch zu Hause bleibe, bis ich abgestillt habe? Ich mache mir schon solche Sorgen wie es weitergeht, dass ich kaum noch schlafen kann. Mein Mann sieht das alles nicht so eng, weil er der Meinung ist, dass mein Chef froh sein wird, wenn eine eingearbeitete Ärztin mit Beruferfahrung wieder kommt. Wir wohnen in einer eher ländlichen Region, wo der Ärztemangel langsam zuschlägt. Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung meiner Frage. Liebe Grüße Juliane

Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 10:10



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungszeit und Stillen

Liebe Juliane, im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt. Im Gesetz steht auch nichts davon, dass Sie die Pausen nicht bekommen, wenn Sie nicht voll stillen. Ich zitiere hier einmal aus dem Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. So und nun der für Sie wichtige Teil! Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Fragen Sie in Ihrer Klinik doch einmal nach, ob es eine Mutterschutzbeauftragte gibt, die mit Ihrem Chef sprechen kann, wenn er auf die Nachtdienste besteht. LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 16.09.2008