Frage: zeugungstag frage vom 17.05.

hallo herr dr. bluni ich war noch mal bei meinem arzt und hab ih nochmal direkt darauf angesprochen ob der 05.05. als zeugungstag in frage kommen könnte und er meinte nein ich brauche mir keine sorgen machen nur jeder verkehr nach dem 17.05. kommt in frage ich könne beruhigt sein und unter anderem hat er mich gefragt ob ich die pille erst vor kurzem abgesetzt habe was ich verneint habe da ich mit fünfzehn für ur ca. 1 jahr die pille genommen habe und dann nie wieder ich hatte immer einen regelmäßigen zyklus zwischen 27 und 33 tagen und meine regel ist auch noch nie einfach so ausgeblieben und dann meinte er wieder ich brauche mir keine sorgen machen der zeugungstag müsse um den 1. 2. juni gewesen sein was sagen sie dazu

von mone22685 am 27.07.2012, 12:45



Antwort auf: zeugungstag frage vom 17.05.

Hallo, das deckt sich ja dann in etwa mit dem, was ich dazu gesagt habe. Denken Sie aber daran, dass dieses immer nur unter Vorbehalt geht und dass im Zweifel nur das Vaterschaftsgutachten juristischen Bestand hat. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.07.2012