Frage: Überweisung?

Guten Tag Dr. Bluni, muss mein Frauenarzt mir eine Überweisung zu einer Kinderwunschpraxis geben oder kann er die mir verweigern? Habe ich einen Anspruch darauf? Danke für die Ihre Antwort, Gina

Mitglied inaktiv - 09.04.2009, 15:26



Antwort auf: Überweisung?

Liebe Gina, Fakt ist, dass Sie keinem Arzt gegenüber etwas verlangen können und schon gar nicht dann, wenn es dafür keine medizinische Indikation gibt. Insofern kommt es in Ihrer Frage darauf an, was konkret vorliegt, welche Diagnostik ggf. Ihre Frauenärztin/Frauenarzt schon durchgeführt hat und für welche weiteren Fragen Sie an ein Kinderwunschzentrum überwiesen werden sollen. Sprechen Sie deshalb offen über Ihr Anliegen mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.04.2009



Antwort auf: Überweisung?

Hallo! Nein, sowas kann er dir natürlich nicht verweigern. Jeder hat das Recht auf freie Arztwahl. In der KiWu-Klinik wo ich war, die wollten auch nur 1x im Jahr eine ÜW vom FA. Ansonsten wären sie auch mit einer vom Hausarzt zufrieden gewesen.

Mitglied inaktiv - 09.04.2009, 16:00



Antwort auf: Überweisung?

Dr. Bluni, ich habe offen über mein Anliegen geredet und kam mir vor, als würde er es lächerlich sehen, dass ich überhaupt schon an Behandlung denke. Wir würden ja erst seit über einem Jahr üben und ich wäre noch so jung! Es liegen zwei schlechtes Spermiogramm meines Mannes vor und wir wollen nicht noch ewig warten. Zumal meine erste Schwangerschaft ohne üben sofort entstand, da macht man sich nach einem Jahr schon gedanken. Deshalb meine Frage, ob ein Arzt eine Überweisung nicht geben kann. Ich möchte ja nicht grundlos eine Überweisung Liebe Grüße, Gina

Mitglied inaktiv - 09.04.2009, 16:37



Antwort auf: Überweisung?

Liebe Gina, wenn wir auch erst nach Ablauf von 1-2 Jahren von einer Sterlität sprechen und bei einer noch jungen Frau auch erst dann diagnostische Maßnahmen ergreifen, wenn es im Vorfeld keine Hinweise auf Besonderheiten gibt, stellt die Tatsache eines schlechten Spermiogramms sicher einen Grund dar, hier mit einer speziellen Einrichtung Rücksprache zu nehmen, zumal Ihre Frauenärztin/Frauenarzt hier keine Einflussmöglichkeiten hat. Dazu kann Ihre Frauenärztin/Frauenarzt die Überweisung für Sie ausstellen oder der Urologe/Hausarzt für den Mann. Diese Einschätzung zur Überweisungsindikation kann aber immer auch unterschiedlich gesehen werden, was sich nicht verhindern lässt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.04.2009