Am 27.04(26ssw)schickte meine Frauenärtzin mich zum Zuckerbelastungstest da sie den Verdacht auf Zucker hatte.
Dieser wurde dann auch gemacht und es kam raus; Nüchtern:90
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Der Internist der diesen Test machte sagte das wäre in Ordnung ich dürfte nur nicht zuviel Zucker auf einmal zu mir nehmen.
Als ich die Unterlagen dann meiner FÄ am 28.5 gab sagte sie es sei Gest.Diabetes und ich solle jetzt aufpassen was ich esse da ich sonst im Ater wirklich Zuckerkrank werden kann. Sie sagte ich soll zur Diabetesernährungsberatung gehen. Da ich das nicht so ernst nahm ging ich nicht und suchte über Internet nur etwas darüber.
Heute war ich wieder zum Termin 28.6(jetzt 35ssw)Da hatte sie es mir nochmal nahe gelegt da hin zu gehen da ich auch mein Kind damit schädigen kann. Das es nach der Geburt eventuell plötzlich unterzuckert sein kann usw. Meine Frage 1stens.... habe ich jetzt wirklich Zucker??? Ich kann das irgendwie nicht so richtig glauben da ich so oft gehört habe das dann regelmäßig der Blutzucker getestet wird und das nicht so auf die leichte Schulter genommen wird. (Im Urin ist bis jetzt kein Zucker festgestellt worden.) Ebenso sagte sie das Bei Diabetesschwangeren meistens das Kind früher kommt, was mir sehr recht wäre da ich bis jetzt 21 kg zu genommen habe und langsam sehr unbeweglich werde, demendsprechend auch froh bin wenn das Baby endlich da ist, und ich es auf dem Bauch statt im Bauch tragen kann.. Aber das ist erstmal egal wichtig ist nur habe ich Schwangerschaftszucker??? und in wie fern schade ich meinem Baby damit?? Das ist meine erste ss und demendsprechend jetzt doch angst vor dem diabetes.. Vieleicht können Sie mir auch sagen was ich den bei der Ernährung zu beachten habe. Außer das ich keine "leeren Kohlenhydrate "?? und Zucker essen darf.
schonmal ein ganz dickes dankeschön auf die Antwort
Tinka1978
Mitglied inaktiv - 28.06.2004, 20:42
Antwort auf:
Schwangerschaftsdiabetes kurz vor Geburt
hallo Tinka,
nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes in der Schwangerschaft (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillären Vollblut)
nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl
nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl
nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl
Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet.
Der Gestationsdiabetes (Diabetes in der Schwangerschaft) resultiert aus einer gestörten Glukosetoleranz (Glucose=Zucker), die erstmals in der Schwangerschaft entdeckt wird. Ebenso wie der insulinabhängige Diabetes in der Pubertät ist die Schwangerschaft eine mehr oder weniger starke Herausforderung für die Stoffwechselsysteme der werdenden Mutter.
In der Schwangerschaft kommt es zur Mobilisierung von Energiereserven mit dem Ergebnis einer erhöhten mütterlichen Glukosebelastung, begleitet von erhöhten Insulinspiegeln.
Die ursächlichen Mechanismen Schwangerschaftsdiabetes sind nicht endgültig geklärt. Der Gestationsdiabetes gehört zu den häufigsten Erkrankungen in der Schwangerschaft, dennoch wird ein Screening in den Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der in den Mutterschaftsrichtlinien angegebenen Urinzucker - Bestimmungen als Diabetes - Suchtest und damit verbunden ein unzureichendes Gestationsdiabetes - Screening, streuen die Angaben zur Häufigkeit des Gestationsdiabetes in Deutschland zwischen 1 -3 (5) %.
Das Risiko "Gestationsdiabetes" sollte nicht unterschätzt werden. Im Zusammenhang mit einem Gestationsdiabetes können u.a. Unterzuckerungen bei Neugeborenen nach der Geburt zu Entwicklungsstörungen der Kinder führen.
Frauen, die in der Schwangerschaft einen Diabetes hatten, haben im späteren Verlauf ein Risiko von etwa 10% einen Diabetes zu entwickeln. Hier sollten die Betroffenen mit ihrem Diabetologen vor Ort über ihr Risiko und die sinnvollsten Kontrollen sprechen.
Von einigen Fachvertretern wird deshalb für diese Frauen gefordert, jährlich einen oralen Glucosetoleranztest zu wiederholen.
Eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen läßt.
Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung.
Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %).
Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen.
Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken.
Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig.
Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen:
Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden.
Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden.
Weiteres sollte mit den Experten vor Ort besprochen werden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 29.06.2004