Guten Abend,
bin beruflich viel mit dem Auto unterwegs und kann nicht zur Toilette gehen, da keine Toilette unterwegs vorhanden ist. Aufgrund des Druckes kommt es zu Bauch- und Rückenschmerzen. Arzt meint er stelle kein individuelles Beschäftigungsverbot aus. Ist das richtig oder nicht ?
von
Katrinbabybu
am 31.01.2017, 18:16
Antwort auf:
Schmerzen Bauch und Rücken, da ich nicht zur Toilette kann
Hallo,
ja, das ist richtig. Hierzu bedarf es gewisser Voraussetzungen, die Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben finden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 01.02.2017
Antwort auf:
Schmerzen Bauch und Rücken, da ich nicht zur Toilette kann
wenn das Problem der Arbeitsplatz ist, nicht der Verlauf der Schwangerschaft (Komplikationen), ist der Arbeitgeber für das BV zuständig.. habt ihr einen Betdiebsrat oder Gewerkschaft oder sonstige Aufsichtsbehörde? Der Chef muss alles tun, um deine Arbeit für deine Umstände erträglich zu machen, und wenn das nicht geht, halt ein BV erteilen.
Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 08:31
Antwort auf:
Schmerzen Bauch und Rücken, da ich nicht zur Toilette kann
Gesundheitliche PRobleme sind immer ein Grund für eine Krankschreibung, nicht aber für ein BV. Ein BV kriegst du nur, wenn dein Arbeitgeber dir keine Arbeit, die vereinbar mit den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist, anbieten kann.
Dein FA kann ein individuelles BV nur dann ausstellen, wenn durch das Fortführen der Arbeit das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Das ist bei Bauch- und Rückenschmerzen so pauschal erstmal nicht der Fall. Daher Kranschreibung oder alternativ mit dem Chef über alternative Arbeit oder ein BV sprechen und sich Unterstützung diesbezüglich bei der Gewerbeaufsicht holen.
Ob dir in deiner speziellen Situation ein BV zusteht, kann ich so jetzt nicht sagen.
von
Sari87
am 01.02.2017, 15:01
Antwort auf:
Schmerzen Bauch und Rücken, da ich nicht zur Toilette kann
Gewerbeaufsichtsamt sagt, dass der Arzt dafür zuständig ist und nicht der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat den Bogen ausgefüllt und alles berücksichtigt. Schmerzen treten nur auf wenn ich nicht zur Toilette kann und dies wird im Gefährdungsbogen nicht berücksichtigt.
von
Katrinbabybu
am 01.02.2017, 16:05