Hallo Dr.Bluni,
ich bin in der 5.SSW und arbeite beim Zahnarzt.
Gestern musste ich röntgen,wir röntgen digital.
Ich habe die Einstellungen am Patient vorgenommen und bin raus aus dem Raum. Meine Chefin selbst hat auf den Knopf gedrückt.
Und sagt daß das alles so richtig sei ich würde mich sonst der Arbeit verweigern...also ich muss die Einstellungen vornehmen? Wo steht das geschrieben? Muss ich mir jetzt Sorgen machen wegen gestern?
LG
von
Regenwolke
am 13.07.2011, 15:36
Antwort auf:
Röntgen
Hallo,
die Vorgaben dazu finden sich sowohl im Mutterschutzgesetz, als auch in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Als schwangere Frau dürfen sie aber nicht in einem gefährdeten Bereich eingesetzt werden.
Wie dieses für Sie genau aussieht, können Sie in den jeweiligen Verordnungen unter der Internetadresse
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/mutterschutz/rec htliche_grundlagen/index.php
(Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
und der Adresse
http://www.berlin.de/lagetsi/themen/39625.html
(Mutterschtutz im Gesundheitswesen, Land Berlin)
nachlesen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.07.2011