Sehr geehrter Herr Bluni, Ich bin schwanger und arbeite im Einzelhandel. Meine Frage betrifft die Nachtarbeit. Unzwar geht eine Spätschicht bei uns laut Dienstplan bis 20 Uhr(wird auch nur bis 20 Uhr vergütet), jedoch kommt man zwecks Abrechnung nie vor 20:15 oder teilweise noch später aus dem Laden. Auch wenn die Arbeitszeit "offiziell" nur bis 20 Uhr geht, kann ich trotzdem darauf bestehen 20 Uhr Feierabend zu machen? Mit freundlichen Grüßen kat123
von kat123 am 19.11.2014, 13:35