Hallo Herr Dr. Bluni,
ich weiß nicht genau ob ich mit dieser Frage bei Ihnen richtig bin.
Mein ET ist der 21.07.2009
Wird wahrscheinlich am 10.07.2009 per KS raus geholt.
Was passiert mit den restlichen Tagen (Mutterschutz) ?
Verlängert sich dadurch alles um weitere 11 Tage?
Normalerweise würde ich am 21.07.2010 wieder anfangen zu arbeiten.
Aber wenn ich am 10.07 entbinden sollte dann wäre mein Arbeitsbeginn der 31.07.2010 oder ???
Habe ich dadurch einen Nachteil?
Freue mich auf Ihre schnelle Antwort.
Mitglied inaktiv - 30.06.2009, 16:03
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
der ändert sich dann eigentlich nicht, denn er orientiert sich am ausgerechneten Entbindungsdatum.
In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können.
Hierzu bitte mal auf den link
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115
klicken.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 30.06.2009
Antwort auf:
Mutterschutz
mutterschutz nach der geburt beginnt ab der tag wo das kind zu welt kommt.
da verlängert sich nichts.
Mitglied inaktiv - 30.06.2009, 16:12
Antwort auf:
Mutterschutz
hallo,
bei mir ist es fast genauso, wie bei dir.
unser sohn wird 18 tage früher am 10.07. per kaiserschnitt geholt.
die mutterschutzfrist bleibt aber wie sie ausgerechnet wurde. also keine 8 wochen nach der geburt, sondern 8 wochen nach ausgerechnetem termin. bei mir der 28.07. mutterschutz somit bis zum 22.09.
bei einem jahr elternzeit muss ich allerdings am 10.07.10 wieder arbeiten und nicht am 28.07.
lg
biggi
Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 16:39