Frage: Krebsvorsorge......

... Hallo Dr. Bluni! Meine Mutter hatte im Alter von 23 Jahren- Gebärmutterhalskrebs. Sie wurde damals total operiert und heute geht sie regelmäßig zur Nachsorge. Sollte ich eigentlich beim Frauenarzt deswegen auch irgendwelche anderen Untersuchungen machen. Mein Arzt meinte ich sollte irgendeinen besonderen Abstrich (Zimpep oder so :o)) einmal im Jahr mal lassen. Den müßte ich aber wohl selber zahlen 50,- €. Ist das wirklich sinnvoll bzw. erforderlich. Erkennt man da was anderes als beim normalen Abstrich? Und in welchen Abständen sollte man das machen? Und dann wollte ich noch mal wissen ob ein Unterleibsultraschall immer sinnvoll ist oder nur in bestimmten Fällen( Verdachtsfälle etc.), denn auch für diesen verlangt er 50,- €. Und ich finde das sind schon echt horende Preise. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir dazu Ihre Meinung sagen würden. Vielen Dank und liebe Grüße Mareen

Mitglied inaktiv - 02.07.2009, 18:02



Antwort auf: Krebsvorsorge......

Liebe Mareen, 1. beim Gebärmutterhalskrebs gibt es keine familiäre Häufung. Die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung sind die regelmäßige Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt mit dem jährlichen Krebsabstrich von Gebärmutterhals und Muttermund, der Verzicht auf das Rauchen und die Benutzung von Kondomen in Beziehungen mit einem neuen Partner. 2. Was den von Ihnen erwähnten Zellabstrich angeht, so kann es sich dabei um einen so genannten Dünnzellabstrich (ThinPrep®) handeln. Dieses ist eine Technik, bei der die speziellen bürstenartigen Abstrichgeräte aus weichem Kunststoff zunächst in ein Spülmedium gegeben werden, welches ein Maximum an Zellen vom Entnahmegerät abspült. Beim konventionellen Abstrich landeten je nach Technik bis zu 80% der entnommenen Zellen mit dem Abstrichtupfer im Müll, da nur ein geringer Teil am Objektträger haften bleibt. Allerdings werden heute zumeist nur noch Bürsten und Spatel benutzt. Beim Dünnzelllabstrich kann die Beurteilbarkeit für den Zytologen besser sein, allerdings gibt es bis heute keine evidenzbasierten Studien, die dieses Verfahren gegenüber dem bisher in der Routine befindlichen als besser erscheinen lassen würden. Dieses Verfahren ist in der Tat keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und wird meist nur von den Privatkassen erstattet. In anderen Ländern, wie GB oder USA wird dieser Abstrich schon lange in der Routine eingesetzt. 3. bei Frauen mit Übergewicht oder starker Abwehrspannung kann der Ultraschall gegenüber dem Tastbefund in jedem Fall Vorteile in der Beurteilbarkeit der Eierstöcke bieten. Bei Frauen, die schon älter sind und keine Blutungen mehr haben kommt hinzu, dass die Gebärmutterschleimhaut mit dem Tasten alleine gar nicht eingeschätzt werden kann. Wenn es auch für den routinemäßigen Einsatz des vaginalen Ultraschalls ebenfalls keine evidenzbasierten Studien zur Sinnhaftigkeit gibt, hat sich diese Zusatzdiagnostik in Deutschland seit langem etabliert. Es ist deshalb nur folgerichtig, es unter der Entsprechenden Aufklärung den Frauen dann auch anzubieten und immer wieder sind wir damit in der Lage Befunde zu erheben, die man durch alleiniges Tasten nicht erhoben hätte. Hier muss dann sicher jede Frau selbst entscheiden, welche Form der Untersuchung sie wünscht 4. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Patientin hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.07.2009



Antwort auf: Krebsvorsorge......

hi mareen... .. ich hab das selbe problem. aber meine fä meint der abstrich reicht. meine mama macht immer us und muss das bezahlen. vg claudia

Mitglied inaktiv - 02.07.2009, 21:34