Sehr geehrter Herr Bluni,
Ich arbeite als Ärztin auf einer SZT-Transplabtationseinheit, ich selbst bin EBV-Negativ und CMV-positiv.
Aktuell haben wir mehrere Patienten mit CMV, wie auch EBV Infektionen, mit massiver Kopienzahl in Blut wie auch BAL. Verschiedene wissenschaftliche Schriften sind mir bekannt, aber weder Betriebsmedizin noch Gynäkologie äußern sich konkret zu einem Arbeitsverbot. Daher die Frage nach ihrer Meinung.
Vielen herzlichen Dank,
Mü aus Muminland
von
Mü aus Muminland
am 19.08.2013, 18:26
Antwort auf:
EBV-Infektions/CMV-Reaktivierungsgefahr
Hallo,
hier gelten für Sie als Ärztin die gleichen Vorgaben, wie für das Pflegepersonal in schwangerem Zustand.
Sie dürfen laut Mutterschutzgesetz nicht mit Patienten Umgang haben, die an Infektionskrankheiten leiden. Unabhängig davon. ob von diesen Erregern eine Gefährdung des Kindes ausgeht.
Und da es auch bei CMV-Positivität zu Reaktivierungen und Schäden bei den Kindern kommen kann, spricht dieses nach meinem ´Dafürhalten als Nichtjurist für ein sofortiges Beschäftigungsverbot, sofern Sie nicht anderweitig ohne direkten Patientenkontakt eingesetzt werden können.
Dieses sollte dann umgehend durch den Betriebsmediziner; alternativ Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausgeprochen werden.
Dass dieses ein Betriebsmediziner in einer Klinik nicht weiß, macht mich doch ein wenig sprachlos.
Im Zweifel und bei Problemen wird hier das örtliche Gewerbeaufsichtsamt den Verantwortlichen sehr schnell bei ihren Wissensdefiziten nachhelfen können.
Bitte fragen Sie zum Vorgehen doch auch unsere Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum.
Beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: Oktober 2009, letzter Abruf:26.4.2013)
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.08.2013