Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich habe folgendes Problem: Ich bin nun in der 18 SSW. Ich bin Bäckereifachverkäuferin und meine Chefin möchte das ich noch Sonntags arbeite. Sie hat mich bis jetzt auch noch Sonntags eingeteilt. Sie möchte eine Bescheinigung von meiner Ärztin das ich da eben noch arbeiten darf. Grundsätzlich könnte sie es tun, ist bei ihr aber nicht die regel. Das soll ich entscheiden ob ich das noch möchte. Anfangs wären für mich kurze Schichten noch in Ordnung gewesen, jedoch arbeiten wir bis Mittags nur zu zweit und bei uns ist die meiste Zeit so viel los das wir nicht unsere Pausen machen können und wenn, dann müssen wir sie mehrmals unterbrechen. Außerdem werde ich auch noch zu 10 Std Schichten eingeteilt und da viele auch krank sind habe ich oft auch nur einen freien Tag. Eingestellt bin ich für 30 Wochenstunden. Da sich aufgrund Personalmangels usw. nichts ändern wird. Möchte ich zumindest auf mein Recht bestehen das ich Sonntags frei habe. Die Chefin meint daraufhin Schwangerschaft ist keine krankheit, sie weiß nicht wo das Problem ist an einem anderen Tag dafür frei zu haben. Nun soll ich doch selber etwas aufsetzen das ich mir meiner Rechte bewusst bin aber trotzdem Sonntags arbeiten werde. Meine Frauenärztin hat mich daraufhin 2 Wochen krankgeschrieben um die Chefin damit zu warnen. Die Reaktion meiner Chefin darauf ist nun das sie mich für den nächsten Sonntag von 6.30 bis 17.30 Uhr mit einer Mittagspause eingeteilt hat, wo sie auch noch weiß das ich einen längeren Arbeitsweg habe und ich deshalb die Pause auch auf der Arbeit verbringen muss. Außerdem ruft sie nun ständig an, wann ich wieder auf die Arbeit komme, obwohl ich noch 4 Tage krankgeschrieben bin und erst nächsten Montag oder Dienstag wieder zum Arzt müsste. Mich macht das alles fix und fertig. Habe nun Rückenschmerzen und Bauchziehen und psychisch belastet mich das stark. Kann man bei den Umständen nur krankgeschrieben werden, oder auch ein Beschäftigungsverbot bekommen? Oder muss ich da nun einfach durch bis mein Mutteeschutz beginnt? Liebe Grüße

von Denise511 am 02.09.2016, 12:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo Denise, 1. für ein so genanntes Beschäftigungsverbot müssen zunächst einmal gewisse juristische Voraussetzungen gegeben sein. Das bedeutet, es gibt einen Arbeitsplatz an dem Bedingungen vorliegen, die eindeutig gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen und bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen 2. bei Ihnen hört es sich zumindest für mich als Nicht-Juristen danach an, dass hier offensichtlich wohlwissend gegen entsprechende Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verstoßen wird. 3. in dem Fall wird das Kontaktieren des lokalen Gewerbeaufsichtsamtes erfahrungsgemäß den entsprechenden Arbeitgeber relativ schnell auf den Boden der Realität herunter holen, zumal drakonische Geldstrafen in fünfstelliger Höhe drohen, wenn hier keine Abhilfe geleistet wird. Insofern bitte ich Sie, sich mit diesem Anliegen einmal an unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ zu wenden. Sie wird in dieser Hinsicht ganz bestimmt die Sie kompetentere Antwort geben können. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.09.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich würde deiner Chefin mal schön das Mutterschutz gesetz vor die Nase halten, und ihr klip und klar machen das es so nicht geht. Du MUSST das nicht tun, dir stehen deine Pausen zu und du darfst auch nicht länger als 8 Stunden arbeiten, das ist dann ihr Problem wie sie das regelt mit dem Personalmangel. Wenn Sies im guten nicht versteht, dann würde ich mich an deiner Stelle weigern das alles zu machen. Raus schmeisen kann sie dich ja sowieso nicht. Ein Grund für ein Beschäftigungsverbot ist das nicht, aber du kannst ja trotzdem mal deinen Frauenarzt fragen vielleicht stellt er dir doch eins aus.. Unverständlich wie manche Arbeitgeber einfach keine Rücksicht auf Schwangere nehmen -.-

von Miaa1234 am 02.09.2016, 13:51



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