Frage: Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ?

Hallo ich bin in der 7.woche schwanger und arbeite in einer Grundschule und im nachmittags Bereich. Meine Chefin möchte das ich weiterhin arbeiten gehe wobei wir aggressive Kinder betreuen und die jederzeit gegen mich stoßen können. Ich war bereits beim amtsarzt und bin immun gegen alles außer mumps. Ich habe allerdings starke Bedenken wenn ich weiterhin dort arbeite. Ich soll in dem Hausaufgabenraum eingesetzt werden wo ich den ganzen Tag konzentriert sitzen muss ebenso soll ich weiterhin den früh und spätdienst machen wo man meist alleine ist. Kann ich ein Arbeitsverbot von meiner Frauenärztin bekommen? Ich habe unterleibschmerzen und schlafprobleme ich weiss nicht wie ich das meistern soll auf Arbeit und ich sehe es als risikoreich und fühl mich dann eher dazu gezwungen es entfernen zu lassen bevor etwas passiert weil ich echt Angst habe bei manchen Kindern. Vielleicht können sie mir einen Rat geben. Gruss susi

von Susi31 am 11.12.2014, 13:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ?

Hallo Susi, 1. zunächst einmal darf eine Lehrerin oder Lehrkraft selbstverständlich ihrer Tätigkeit nachkommen. Es gibt überhaupt keinen Grund, die prinzipiell ein Beschäftigungsverbot auszustellen. 2. etwas anderes ist es, wenn die Schwangeren einer Einrichtung arbeitet in der ist überwiegend aggressive Kinder/Einwohner gibt, die dann auch zu einer Gefährdung führen könnten. Wenn dann der Arbeitgeber kein alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, wäre das ein Grund, ein solches Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das kann ich den Arbeitgeber, aber auch durch die Frauenärztin erfolgen. 3. um hier juristischen Konsequenzen vorzubeugen ist es deshalb für die Frauenärztin schon sehr wichtig, die Situation vor Ort genau geklärt zu haben. am besten fragen Sie dazu auch einmal unsere Juristin, Frau Bader. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.12.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ?

Hallo. Ein BV vom Frauenarzt werden Sie nicht bekommen. Ihr Arbeitgeber muss schauen dass Sie als Schwangere nicht gefährdet werden und Sie in einem Bereich arbeiten lassen der für Sie und das Kind nicht gefährlich ist. Soviel ich weiss ist Schichtdienst in der Schwangerschaft nicht erlaubt ebensowenig eine Kündigung. Ich denke nicht das Ihr Beruf für den Schwangerschaftsverlauf schädlich ist. Normalerweise können Sie dort bis zum Beginn des Mutterschutzes in 34+0 bedenkenlos arbeiten. Wenn Sie trotzdem bedenken haben sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie das offen mit ihm. Der FA spricht kein BV aus. junima

von junima2011 am 11.12.2014, 17:18



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