Guten Tag ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes.
Mein Sohn wurde am 25.6 geboren.
ET wäre 4.7. Laut Krankenkasse ändert sich aber nichts von der Länge des Mutterschutzes der laut eT am 29.8 enden würde
Jetzt muss ich natürlich angeben ab wann bis wann ich in Elternzeit gehen möchte
Wäre dies dann von 25.6.2018- 24.6.2019?
Liebe Grüße und danke im vorraus
von
NK123
am 02.07.2018, 13:35
Antwort auf:
Zeitraum Elterngeld und Mutterschutz
Hallo,
wenn das Kind zu früh geboren ist, wird die nicht genommene Zeit hintendrangehängt, sodass sie auf jeden Fall mindestens 14 Wochen haben.
Die Elternzeit und das Elterngeld verkürzen sich dementsprechend. Da ja aber das Mutterschaftsgeld höher als das Elterngeld ist, erleiden Sie keine Nachteile.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2018
Antwort auf:
Zeitraum Elterngeld und Mutterschutz
Ja wenn du ein Jahr ab Geburt in Elternzeit gehen möchtest, wäre es der 26.06.2018 bis 24.06.2019 (inkl. Mutterschutz).
Der Mutterschutz endet ganz normal am 29.08 weil es keine Frühgeburt ist. Bei einer "pünktlichen Geburt" (Plus/Minus ein paar Tage) bleibt es bei den insgesamt 14 Wochen Mutterschutz.
von
Dojii
am 03.07.2018, 07:24
Antwort auf:
Zeitraum Elterngeld und Mutterschutz
ab 25.06.natürlich, sorry ;)
von
Dojii
am 03.07.2018, 09:15