Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 01.06.2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Meine Gynäkologin hat mir aufgrund einer Risikoschwangerschaft sowie psychischer Belastung am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot vorgeschlagen.
1.) Angenommen, dass BV würde am 15.05.23 in Kraft treten, hätte ich dann nach der Elternzeit im Falle einer Kündigung Anspruch auf ALG 1? Oder müsste ich zur Sicherheit bis 01.06.23 mit dem BV warten?
2.) Darf mir der Arbeitgeber während der Elternzeit zum Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen oder ist dies erst wieder nach Ablauf der Elternzeit mit der üblichen 3-Monats-Frist möglich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit besten Grüßen
Charlotte
von
Charlotte16
am 09.05.2023, 13:01
Antwort auf:
Wird BV auf ALG 1 angerechnet?
Hallo,
1. Anspruch auf Arbeitslosengeld eins haben Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Mit einem individuellen vollständigen Beschäftigungsverbot ist dies nicht der Fall.
2. Während der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2023
Antwort auf:
Wird BV auf ALG 1 angerechnet?
Ein BV wäre bei Arbeitslosigkeit sehr ungünstig, weil du dann nicht vermittelt werden kannst.
von
MamaausM2
am 09.05.2023, 13:14
Antwort auf:
Wird BV auf ALG 1 angerechnet?
Wann endet denn die Elternzeit?
Schwanger bist du unkündbar vom Arbeitgeber. Vorausgesetzt du könntest deiner Arbeit nachgehen wenn du nicht schwanger wärst
von
MamaausM2
am 09.05.2023, 13:16
Antwort auf:
Wird BV auf ALG 1 angerechnet?
Während der EZ kann Dir Dein AG nicht kündigen, sondern erst danach mit der vertraglichen Kündigungsfrist.
Ein BV zählt wie wenn Du tatsächlich gearbeitet hättest, wenn Du nach der Elternzeit arbeitslos wirst, spielt das BV keine Rolle auch nicht der genaue Beginn des BV.
von
Suomi
am 09.05.2023, 13:24