Sehr geehrte Frau Bader,
Ich hoffe auf Ihre Expertise.
Ich hätte mehr als eine Frage:
1) Mein Vertrag endet im Juli. Urlaub darf ich vorher nicht nehmen und wird mir dann ausbezahlt. Wird dieser auf mein Elterngeld angerechnet?
2) Ich bekomme eine monatliche Bonuskarte mit einem Guthaben von 45€ von meinem AG. Auch bis mein Vertrag ausläuft. Wird diese auf mein Elterngeld angerechnet?
3) Ich gehe am 31.01 in den Mutterschutz - Bekomme aber im Januar nochmal eine Gehaltserhöhung. Klammere ich beim Bemessungszeitraum für den Elterngeldbezug den kompletten Januar aus? Oder nur Februar/März? ET ist der 14.03.
Im März 2022 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis erst am 07.03 begonnen. Zählt der Monat trotzdem ?
Ich bedanke mich jetzt schon für ihre Zeit und ihre Mühe!
von
Saren1806
am 06.01.2023, 14:56
Antwort auf:
Wird eine steuerfreie Bonuskarte aufs Elterngeld angerechnet ?
Hallo,
1. Das kommt darauf an, wie der Arbeitgeber es deklariert. Steuerpflichtige Einkünfte werden gegen gerechnet.
2. Steuerfrei nicht.
3. Das Mutterschaft bemisst sich nach dem höheren Lohn, Mutterschaftsgeld wird jedoch beim Elterngeld nicht berücksichtigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2023
Antwort auf:
Wird eine steuerfreie Bonuskarte aufs Elterngeld angerechnet ?
Du kannst nach neuer Rechtsprechung zum Elterngeld auf die ausklammerung des Monats Januar verzichten. D.h. dieser Monat zählt dann zum Elterngeld.
Ab Februar steht dir wegen der dauerhaften Erhöhung das höhere Mutterschaftsgeld zu (Mutterschutzgesetz Paragraph 21) . Weiter unten habe ich einer Userin den genauen Wortlaut geschrieben
von
MamaausM2
am 06.01.2023, 15:19