Darf eine BU die lebenslang ausbezahlt wird auf das Elterngeld angerechnet werde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf eine BU die lebenslang ausbezahlt wird auf das Elterngeld angerechnet werde

Guten Tag, Meine Frau bezieht aus einer privaten BU eine Rente von mtl 1000€. Somit reduziert sich das Elterngeld lt. deren Berechnung von 1200€ auf 300€ mtl. In einem Betrag von 2017 haben Sie erklärt, dass die BU nicht angerechnet werden darf, wenn sie nach der Elternzeit weiter bezahlt wird. Wir hatten schon Widerspruch eingelegt, dieser wurde aber abgelehnt. Können Sie uns bitte helfen? Bzw lohnt es sich denn mühsamen Rechtsweg zu gehen? Gibt es beispielhafte Urteile? Wo könnte ich diese finden? Vielen Dank für Ihr Bemühungen

von Chris1506 am 26.07.2020, 06:17



Antwort auf: Darf eine BU die lebenslang ausbezahlt wird auf das Elterngeld angerechnet werde

Hallo, 1. Nach § 3 Nr. 5 BEEG ist die Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 67, 93, 96a, 240, 241 SGB VI) anzurechnen (das Gesetz hat sich geändert). 2. Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel gemindert. Mit Beispielen erkärt ist das beim Ministerium (Richtlinien zum BEEG, Pkt 3.1.3.) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2020



Antwort auf: Darf eine BU die lebenslang ausbezahlt wird auf das Elterngeld angerechnet werde

Wenn die Einkommensersatzleistung auch schon im Bemessungszeitraum (also den 12 Monaten vor Geburt bzw. Mutterschutzfrist) bezogen wurde, wird die Anrechnung für jeden dieser Monate um 1/12 verringert. Sprich wenn die Rente in 6 der 12 Monate bereits bezogen wurde, darf sie nur zu 50% angerechnet werden, wenn sie in allen 12 Monaten bereits bezogen wurde, darf sie gar nicht angerechnet werden usw. Es kommt also nur darauf an, wie lange die Ersatzleistung vor Geburt des Kindes bereits gezahlt wurde, nicht wie lange sie noch gezahlt wird. Nachzulesen in den Richtlinien zum Elterngeld unter den Punkt: 3.1.3 Anrechnung bei zumindest teilweise übereinstimmenden Bemessungszeiträumen von Elterngeld und Einkommensersatzleistungen im Sinne der Nr. 4 oder 5 (Satz 3) https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf6829d3b0cc500a0c5de51e9a05/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf

von Dojii am 27.07.2020, 07:42



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