Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Ich war nach dem Mutterschutz mit 30 Wochenstunden bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder angestellt. Mit Rückkehr aus dem Mutterschutz erfolgte am 1. Arbeitstag jedoch eine stationäre Mitaufnahme aufgrund einer Erkrankung meines Kindes. Dieser stationäre Aufenthalt erstreckte sich über 4 Wochen wofür ich einen Verdienstausfall bei der Krankenkasse beantragt und auch bezahlt bekommen habe. Nun möchte die Krankenkasse für diesen Zeitraum die Beiträge nachfordern da ich laut deren Auskunft in dieser Zeit keine vorrangige Versicherung hatte und somit als freiwilliges Mitglied in Elternzeit versichert wurde. Des Weiteren wird das Einkommen meines Ehemannes angerechnet obwohl wir zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet waren und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft hatten. Inwiefern ist die Rechtsgrundlage dieser Vorgehensweise der Krankenkasse korrekt?

von paulpubst am 29.12.2020, 21:00



Antwort auf: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Hallo, es ist mit dem AG zu klären, was dieser der KK gemeldet und gezahlt hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.12.2020



Antwort auf: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Bitte bei der kk anfragen welche angaben der AG gemacht hat. Der scheibt nicht ordnungsgemäße Angaben gemacht zu haben. Bitte auch erfragen ob er die versicherungsbeiträge bezahlt hat. Bist du sonst auch nicht selbst versichert?

von Felica am 29.12.2020, 22:22



Antwort auf: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Ich lese, dass die stationäre Aufnahme am 1.Arbeitstag erfolgt ist. Wenn die Aufnahme nicht erfolft wäre, wären sie arbeiten gewesen. Somit sind sie zu dem Zeitpunkt AN gewesen und krankenversichert über ihren AG. Es scheint, als hätte ihr AG es vergessen bei der KK zu melden oder er hat es aufgrund ihrer Fehlzeit erst 4 Wochen später, mit Wiederaufnahme ihrerseits bei der Arbeit, getan. Er würde damit Kosten sparen. Es ist aber falsch von ihm, weil sie ab dem 1.Arbeitstag über ihn bei der KK versichert sind. Ich nehme an, dass sie es schriftlich haben, wann ihr 1.Arbeitstag nach dem Mutterschutz gewesen wäre und dass sie da ihre Arbeit wieder aufgenommen hätten? Von dem Schriftstück würde ich eine Kopie machen und mit zur KK schicken. Bzgl. EZ. Selbst wenn sie TZ in EZ gearbeitet haben, läuft die Zahlung der Beiträge für die KK über ihren AG. Ich verstehe nicht, wie die KK darauf kommt, dass sie zu der Zeit freiwillig versichert sein sollten. Vermutlich haben sie zu der Zeit auch EG bekommen. Machen Sie eine Kopie von dem Schriftstück, wo drauf steht, von wann bis wann sie EG bezogen haben, und schicken es mit zur KK. Warum das Einkommen ihres jetzt Mannes, zu dem Zeitpunkt jedeglich KV, mit einberechnet wird, das weiß ich nicht. Ich würde morgen bei der KK anrufen und die offenen Fragen stellen. Da ich nicht davon ausgehe, dass es sich telefonisch klären lässt, würde ich bezugnehmend auf den Brief und Telefonat ein Schreiben verfassen und dahin schicken. Nicht vergessen, die o.g. Schriftstücke in Kopie beilegen. Und falls es Fristen geben sollte, weil sie sonst ihre erhaltenen Beträge für die Zeit des kranken Kindes zurück zahlen sollen, dann unbedingt per Einschreiben schicken, damit sie nachweisen können, dass sie es geschickt haben. Nicht, dass die KK behauptet, es wäre nicht angekommen.

von Ani123 am 29.12.2020, 23:49



Antwort auf: Wieso berechnet die Krankenkasse nachträglich Beiträge?

Hallo, Relevante Punkte dazu sind auch: waren Sie bis Beginn des Mutterschutzes freiwillig in der GKV versichert oder pflichtversichert? Sind Sie nach Ende des Mutterschutzes in Elternzeit und arbeiten in einem EZ-Teilzeitvertrag? Haben Sie in dem fraglichennMonat Elterngeld bezogen? Ihre Beschreibung klingt danach, dass Sie vor der Entbindung freiwillig versichert waren und die Krankenkasse nicht von einer Krankenversiherung über das Arbeitsverhältnis ausgeht. Dann wird eine freiwillige Versicherung auf Basis des Jahreseinkommens angenommen. Raus kommen Sie aus der Sache am ehesten, wenn zu dem Arbeitsvertrag eine Anmeldung durch den AG an die Krankenkasse erfolgt. Meiner hatvdas auch vertrödelt und meine Krankenkassse bestand erst einmal auf Eigenzahlung, bis ich mit den Gehaltsabrechnungen ankam. Haben Sie aus der fraglichen Zeit Gehaltsabrechnungen, aus denen das Ende der Arbeits-Unterbrechung (aufgrund des Mutterschutzes) hervorgeht?

von drosera am 30.12.2020, 00:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

darf krankenkasse nachträglich zinsen fordern?

hallo, unsere krankenkasse hat uns im Jahr 2007 mitgeteilt, dass ein Beitragsrückstand besteht. Wir haben mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbart und ein Schuldanerkenntnis nebst Zahlungsvereinbarung und Tilgungsplan unterschrieben. In keinem dieser Ausfertigungen oder sonstigen Schreiben wurde erwähnt, dass für diese Ratenzahlung noch...


Elternzeit und Elterngeld nachträglich verkürzen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vor dem Geburt und plane jetzt ein Elternzeit und Elterngeld. Zu meinem alterem Arbeitgeber will ich nicht zurück, so ich vermute, dass jetzt schlau ist für 2 Jahre Elternzeit sowie ElterngeldPlus zu beantragen und inzwischen auch ein neues Job zu finden (und in altem zu kündigen). Meine Frage ist, wie läuft e...


ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf...


Elterngeldbescheid - nachträglich ändern möglich? Elternzeit vorzeitig beenden?

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz....


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu...


Antrag Elterngeld Nachträglich

Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich haben im Juni unser erstes Kind bekommen und möchten nun Elterngeld beantragen. Mein Mann ist aktuell selbständig weswegen uns von der Beantragung des Elterngeldes für ihn abgeraten wurde. Nun ändert sich beruflich etwas bei ihm so dass er sich im nächsten Jahr evtl in einem Angestellten Verhältnis befindet. ...


Nachträglich einmonatige Elternzeit

Guten Tag, Unser Kind wird im Januar 3 Jahre alt. Elternzeit hatte ich in den ersten 20 Monaten genommen (am Stück, zwei Mal verlängert). Wäre es nochmal möglich vor dem 3. Geburtstag für den Monat Januar eine ein-monatige Elternzeit zu beantragen mit 7 Wochen vorlauf? Müsste der Arbeitgeber einem solchen Antrag zustimmen? Vielen Dank im Vora...


Namensänderung nach Hochzeit nachträglich noch möglich?

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich wollen heiraten. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches zum Hochzeitstag 5 Jahre alt sein wird. Das Kind trägt meinen Nachnamen. Ich bin unschlüssig, was die Nachnamensgebung angeht. Mein Partner möchte eigentlich, dass wir seinen Nachnamen annehmen. Unser Kind ist natürlich mit meinem Nachnamen "groß" g...