Sehr geehrte Frau Bader, Sie haben mir auf meine Frage vom 24.4. zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld bereits geantwortet, dass sich dieser aus meinem Vollzeitgehalt berechnet, da ich mich ja noch in Elternzeit unseres 1. Kindes befinde. Können Sie mir dazu einen Gesetzestext bzw. einen Paragraphen nennen, den ich als "Nachweis" verwenden kann. Unsere Personalabteilung wird hier was "schiftliches" dazu brauchen. Und ich kann leider keine eindeutige Aussage dazu bzw. keinen Gesetzestext finden. Vielen Dank und viele Grüße p.kais
von p.kais am 13.05.2014, 13:05