Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit meines 1. Kindes (ET 4/22; Elternzeit läuft bis 03/25).. Vor dieser Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt und hatte ein Kleingewerbe (ca. 300 € Jahresumsatz). Das Kleingewerbe hatte ich auch weiterhin und hatte Umsätze in 2022 von ca. 100 € und in 2023 ca. 5.000 €. Nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher ET 28.7.2024). Auch in 2024 beabsichtige ich noch bis Mai mein Kleingewerbe beizubehalten (voraussichtlicher Umsatz 5.000 €). Verstehe ich richtig, dass ich aufgrund meines Kleingewerbes den gleichen Anteil an Elterngeld bekomme, wie vor der 1. Geburt? Und wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bzw. die Mutterschaftsleistung? Macht es Sinn, die Elternzeit zum 15.6.24 zu beenden, damit ich den "vollen" Arbeitgeberzuschuss und die Mutterschaftsleistung beziehen kann? Eine Teilzeitbeschäftigung im Angestelltenverhältnis besteht bisher nicht und beabsichtige ich auch nicht. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung. Beste Grüße Sonja K.
von SonjaK am 09.01.2024, 19:25