Liebe Frau Bader, Ich habe im Juli 2022 mein 1. Kind bekommen. Ich habe 1 1/2 Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auch auf diese Zeit auszahlen lassen ( 6M Basis,1 Jahr EGPlus). Nun bin ich erneut schwanger. (ET August 2024) Welcher Bemessungszeitraum gilt jetzt für das Elterngeld beim 2.Kind ? Ab Anfang Januar werde ich wieder Vollzeit arbeiten bis zum Mutterschutz. Ich habe gelesen,dass 14 Monate Elterngeld ausgeklammert werden. Wäre es logischer das Mutterschaftsgeld mit einzubeziehen, da ich sonst 4 Monate habe, in denen mein neues Elterngeld mit 0€ (durch das alte Elterngeld) angerechnet wird ? Liebe Grüße
von ChristinaK91 am 29.12.2023, 16:30