Sehr geehrte Frau Baader, ich habe eine Frage bezüglich des Geldes während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt wenn ein befristeter Arbeitsvertrag im Spiel ist. Der Geburtstermin ist der 2.12.13, der Arbeitsvertrag endet am 15.11.13 also ca.2 Wochen vor Termin. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich mich bei der Krankenkasse melden oder beim Arbeitsamt? Wie ist es mit dem Mutterschutzgeld vor und nach der Geburt in diesem Fall, zahlt mir das jemand oder muss ich ab der Geburt Elterngeld beantragen? Vielen Dank im Voraus
von drea.leipzig am 11.07.2013, 19:54