Guten Abend Frau Bader! Wenn nach einer Trennung (Eltern teilen sich das Sorgerecht) der Vater möchte, dass das Kind bei ihm übernachtet, muss er dann Wohnraum für das Kind nachweisen? Er wohnt in einem kleinen Zimmer bei seinem Eltern. Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße, F.
von
fairy_
am 08.11.2013, 23:04
Antwort auf:
Welchen Anspruch an Wohnraum hat ein Kind?
Hallo,
keinen. Außerdem kann das Kind bei Oma und Opa ja auch in einem anderen Raum schlafen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2013
Antwort auf:
Welchen Anspruch an Wohnraum hat ein Kind?
Das Kind hat kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
von
Sternenschnuppe
am 09.11.2013, 07:27
Antwort auf:
Welchen Anspruch an Wohnraum hat ein Kind?
nein hat es nicht, viele können sich dann keine 3 zimmer wohnung mehr leisten,damit das kind ein eigenes zimmer hat, für 2 tage sollte das kein problem sein, euer kind hat doch sicherlich auch ab und an mal bei euch im bett geschlafen. gibt ja auch schlafsofas oder gästematratzen/betten
von
CKEL0410
am 09.11.2013, 10:47
Antwort auf:
Welchen Anspruch an Wohnraum hat ein Kind?
Vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten!
von
fairy_
am 13.11.2013, 22:50