Frage: Vorstellung Pflicht?

Sehr geehrte Frau Bader und Forenteilnehmer, eine Frage: ich lebe in Scheidung und habe zwei kleine Kinder, die ich im Wechselmodell mit meinem ExMann betreue. Nachwievor möchte ich immer wissen, wo ich mit den Kindern bin und selbst, wenn er sie in Betreuung hat, fragt er nach, wo ich bin! Nicht so einfach! Jetzt habe ich einen neuen Lebenspartner. Er kennt nun auch die Kinder und es klappt wunderbar! Kaum hat mein ExMann das mitbekommen, fordert er nun, meinen Freund kennenzulernen, da er Umgang mit "seinen" Kindern hat. ich soll ein Treffen planen und wenn ich möchte, dürfte ich ja auch dabei sein!? Ich bin aber total dagegen! Bin ich dazu verpflichtet, meinen Freund vorzustellen?? Prinzipiell bin ich nicht dagegen, es wird sich sowieso ergeben, aber nicht erwungen und geplant. So sieht es auch mein Lebensgefährte. bin über jede antwort dankbar! vg Katha

von Katha0886 am 24.02.2019, 17:58



Antwort auf: Vorstellung Pflicht?

Hallo, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Ex-Mann 24/7 Auskunft über Ihr Leben zu geben. Egal, ob die Kinder bei Ihnen sind oder nicht. lassen Sie sich das nicht gefallen, es könnte sonst ausarten. Und Sie sind auch nicht verpflichtet, sich Ihren neuen Partner vom Ex genehmigen zu lassen - denn darauf würde es hinauslaufen. Oder was soll sein, wenn er nicht gefällt? Während Sie sich! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Vorstellung Pflicht?

hi, Nein, dazu bist du nicht verpflichtet und dein LG auch nicht. Und natürlich geht es ihn auch nichts an, wo du bist und mit wem und warum. Sag ihm, dass er sich das gewünschte Treffen von der Backe putzen kann und er den LG kennenlernen wird wenn IHR das für richtig empfindet. floe

von la-floe am 24.02.2019, 22:00



Antwort auf: Vorstellung Pflicht?

Natürlich gibt es kein Gesetz das besagt dass du ihn vorstellen musst. Nach deiner Schilderung scheint dein Ex auch recht besitzergreifend dir gegenüber zu sein. Aber sieh es mal andersrum: würdest du seine Neue nicht auch mal kennen lernen wollen, wenn sie (im Rahmen eines normalen Alltags) auch Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für deine Kinder übernimmt?

von bellis123 am 24.02.2019, 22:13



Antwort auf: Vorstellung Pflicht?

Ja das stimmt, kennen lernen sicherlich, aber dann würde ich das nicht voraussetzen und warten, bis es für ihn okay ist . Und abgesehen davon, schreibe ich ihm nicht vor, was er machen soll und frage ihn, wann er wo ist.

von Katha0886 am 25.02.2019, 02:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Pflicht zur Beschäftigungsaufnahme bei ALGI-Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, da mein befristetes Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Mutterschutzfrist endete, beziehe ich derzeit ALGI. Ich wurde von der Arbeitsagentur nun zur Bewerbung auf eine bestimmte Stelle aufgefordert und würde dort auch anfangen können. Jedoch wäre der Beginn direkt nach Ende der Mutterschutzfrist. Kann ich das Arbei...


Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?

Hallo, ich bin Lehrerin (Beamte) und mein Chef ist die "Regierung" bzw das Schulamt. Bei Kind Nr. 1 habe ich die Schwangerschaft sofort meiner Rektorin gemeldet (glaube 6SSW genau zu Schuljahresbeginn), allerdings sagte sie mir, dass sie die Schwangerschaft erst später weitermelden wird, damit mir bestimmte Schulfächer nicht weggenommen werden und...


Ist Vorstellung Pflicht Nachfrage

Sehr geehrte Frau Bader, sehr geehrte Leser, ich habe schon vor eniger Zeit eine Frage gestellt, die mir auch sehr gut beantwortet wurde. es ging um das Thema: Muss ich dem Kindsvater meinen neuen Freund vorstellen. NOch einmal kurz: Ich lebe in Scheidung um habe zwei Kinder. Diese kennen auch meinen Freund und es klappt sehr gut, auf beid...


Ist meine Anwesenheit Pflicht?

Sohn aktuell 18 Jahre alt hat demnächst eine Gerichtsverhandlung wegen eines Vergehens zu dessen Zeitpunkt er noch 17 war. Nun habe ich auch eine Ladung bekommen als "Erziehungsberechtigter" , streng genommen bin ich ja nun eigentlich nicht mehr erziehungsberechtigt. Oder zählt hier das Alter zur Tatzeit? Auf dem Gericht habe ich bisher leider Niem...


Kita Pflicht

Gut gut,wo genau im SGB II finde ich diese Regelung, sprich, Kita ein Muss, sonst Kürzungen..?


Pflicht zur Rufbereitschaft während Elternteilzeit

Hallo und guten Tag Frau Bader, ich möchte ein Teil meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen und da stellt sich mir die Frage, ob ich während meiner Elternteilzeit verpflichtet bin Rufbereitschafts Dienst NACH der eigentl. Arbeitszeit zu machen? Vor der Schwangerschaft habe ich das natürlich gemacht, da es Teil des Arbeitsvertrags ist....abe...


Schulpflicht durch Kontroll-E-Mail erfüllt? Pflicht der Eltern?

Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere Schule hat als neue Anweisung für die Eltern herausgegeben, dass wir im kommenden Homeschooling morgens um 8 eine Mail an die Lehrkräfte zu schreiben hätten. Das diene dazu, die Schulpflicht zu erfüllen. Online Unterricht gibt es keinen, weiterhin nur Blätter ausfüllen. Ist das rechtens? Kann mich die Schu...


Pflicht Vorschule?

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht genau, ob Sie mir bei meiner Frage helfen können, aber ich hoffe es. Ich habe meinen Sohn im Kindergarten angemeldet, lasse ihn aber derzeit wegen Corona daheim. Er geht auch überhaupt nicht gerne rein. Nun wurde mir erzählt, dass die Vorschule verpflichtend sei in Bayern. Ist dies wirklich der Fall, dass ich...


Home Office Pflicht als AN durchsetzen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite schon seit Wochen im Home Office aufgrund der Pandemie und der Kinderbetreuung. Normalerweise habe ich sowieso 2x die Woche Home Office. Jetzt hat mein Chef anklingen lassen, es gäbe keinen Grund mehr nur im Home Office zu bleiben, da man im Büro ja besser Dinge besprechen kann und die Gastonomie würde j...


Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Hallo, Mein Partner und seine Ex Freundin haben ein gemeinsames Kind (4J.). Sie haben das gemeinsame Sorgerecht, dass Kind lebt bei der Mutter.. Mein Partner geht regelmäßig seinem Umgang nach, alle 14 Tage an den Wochenenden und 1 Woche in den Sommerferien. Zur Frage: ist der Vater dazu verpflichtet das Kind bei Krankheit zu betreuen, außerha...