Hallo Frau Bader,
welche Auswirkungen hat es auf das Elterngeld, wenn ich vor Entbindung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreibe?
Das Arbeitsverhältnis würde zu Ende diesen Jahres beendet sein. Der Entbindungstermin ist im Februar 2019. Erhalte ich trotzdem das Elterngeld in voller Höhe oder verliere ich den Anspruch durch die Abfindung (Einmalzahlung)?
Danke für Ihre Antwort.
von
eijufa
am 31.07.2018, 19:43
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag vor Entbindung
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird.
Für die bei Ihnen kurze Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld erhalten, zählt der Monat mit null Euro.
Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag vor Entbindung
darf ich fragen warum du einen aufhebungsvertrag unterschreibst?
von
mellomania
am 31.07.2018, 21:01
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag vor Entbindung
Ja, ich denke es wird sich negativ auf das Elterngeld auswirken.
Monate ohne Einkommen (also nach der Aufhebung des Vertrages) verringern das Elterngeld.
Die Abfindung selbst wird für die Berücksichtigung des Elterngeldes im Normalfall nicht berücksichtigt.
von
Dojii
am 01.08.2018, 07:51
Antwort auf:
Volles Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag vor Entbindung
Zumal durch einen Aufhebungsvertrag zu Ende des Jahres ja deinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld komplett aufgeben würdest, wenn der ET erst im Februar ist... Du würdest dann nur die maximal 13€/Tag von der Krankenkasse bekommen. Wäre die Abfindung wirklich so hoch, dass sich das (rein finanziell gesehen) lohnt?!
Außerdem ggf noch zu bedenken: Ohne Arbeitsverhältnis kannst du nur für die Dauer des Elterngeldbezugs beitragsfrei in der GKV versichert sein. Danach ginge dann ggf Familienversicherung über deinen Mann, sofern du verheiratet bist und er pflichtversichert in der GKV ist. Ansonsten müsstest du dich, wenn du nicht nach Ende des Elterngeldes direkt wieder arbeiten willst, freiwillig in der GKV versichern.
von
Rotkehlchen
am 01.08.2018, 10:48