Hallo Frau Bader
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart das ich im Juli 2021 (7 LM meines Sohnes) wieder Teilzeit arbeite und erhalte nebenbei noch Elterngeldplus. Leider habe ich jetzz festgestellt das dies blöd war und möchte gern erst ab September Teilzeit arbeiten. Kann ich das so einfach ändern bei meinem Arbeitgeber ohne seine Zustimmung? Wie ist hier die Rechtsgrundlage? Elternzeit habe ich grundsätzlich bis April 2022 beantragt mit dem Hinweis das ich ab Juli mit 15 Stunden Teilzeit starte.
Ich frage deshalb weil mir mein Arbeitgeber bestimmt nicht zustimmen wird weil sie mich brauchen .
Vielen Dank und liebe Grüße
Nina
von
Ninas22
am 12.04.2021, 21:23
Antwort auf:
Veränderung Elternzeit Arbeitgeber
Hallo,
die genehmigte Teilzeit ist verpflichtend und kann von Ihnen nicht mehr einseitig geändert werden. Sie können jetzt deshalb die Teilzeit wieder kündigen und einen neuen Antrag stellen, besser jedoch wäre es, sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich zu einigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2021
Antwort auf:
Veränderung Elternzeit Arbeitgeber
Hallo Nina,
zunächst mal an deiner genommenen Elternzeit ändert sich nichts.
Falls du diese über April 22 verlängern möchtest, benötigst du die Zustimmung deines AG, da du unter 2 Jahre im Erstantrag genommen hast. Aber das steht ja noch gar nicht an.
Deine Frage ist also eher, wie verbindlich deine Aussage ist, dass du im Juli in TZ zurückkehrst.
Eine Gegenfrage dazu: du hast dies vermutlich schriftlich mitgeteilt? (nur für die Beweisbarkeit)
Hast du schon einen entsprechenden Vertrag unterschrieben zur TZ in EZ?
Bei einem solchen Vertrag musst du immer darauf achten, dass es den Originalvertrag (vermutlich Vollzeit) nicht berührt.
Theoretisch könntest du nun deinen TZ Vertrag kündigen und erst ab April22 wieder in VZ starten.
Aber vielleicht gibt es auch noch elegantere Lösungen. Da werden dir andere und natürlich Frau Bader sicherlich noch berichten.
Aber die Eingereichte EZ wird nicht ungültig, weil du dem TZ Arbeitswunsch nicht entsprichst!
Sinnvoll ist es dennoch sich mit den AG frühzeitig zu einigen. Vor allem wenn er dich braucht und möchte, dass du vor April wieder einsteigst, sollte er dir auch entgegen kommen.
von
MamavonMia123
am 13.04.2021, 06:30