Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass ich meinen Urlaub hätte bereits vor Antritt des Mutterschutzes hätte aufbrauchen sollen, da mir sonst im nächsten Jahr nach der Elternzeit nur der gesetzliche Mindesturlaub zustünde. Momentan beliefe sich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr auf 18 Tage, nach der Elternzeit wären es im nächsten Jahr somit allerdings nur noch 12 Tage. Macht es jetzt Sinn den Urlaub direkt im Anschluss an meinen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen und anschließend in Elternzeit zu gehen? Ist so etwas überhaupt möglich? Eigentlich wollte ich die Urlaubstage direkt an meine Elternzeit anhängen und dann erstmal in Teilzeit gehen. Aber auf eine Kürzung von 6 Urlaubstagen würde ich dabei natürlich lieber verzichten wollen. Viele Grüße, Tina

von tina-rachel am 04.04.2013, 13:09



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Hallo, Sie können den Urlaub nach der EZ nehmen-das kann der AG vertragl. nicht ausschließen. Wenn man den Urlaub nach dem Mutterschutz nimmt, verschenkt man EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Der Urlaub den Du vor der EZ (also inkl. der zeit in der Du im Mutterschutz warst) erworben hast, aber vorher nicht mehr genommen hast, darf bis zum Ende des Folgejahres in dem die EZ endete nicht verfallen. Wenn Deine EZ jetzt also z.B. bis zum 02.01.2014 geht darf der Urlaub von davor und aus dem Mutterschutz bis zum 31.12.2015 NICHT verfallen!!! Geregelt ist dies in BEEG §17 Absatz 2. Weise Deinen AG darauf hin! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.04.2013, 13:32



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Ich befürchte, dass ich da wenig rechtliche Handhabe habe. Laut meinem Arbeitsvertrag gilt der gesetzliche Mindestanspruch bzw. darüber hinaus gelten die Bekanntmachungen im Intranet. Die dort bekannt gemachte interne Urlaubsregelung für 2013 besagt u.a.: "Für über den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährte Urlaubstage gilt, dass der Anspruch zum Ablauf des Kalenderjahres ausnahmslos verfällt, und somit auch dann, wenn Sie den Urlaub z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit oder Elternzeit nicht nehmen können. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erfüllt." Insofern würden in meinem speziellen Fall tatsächlich die 6 Mehr-Urlaubstage verfallen. Im Gesetz kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen, ob mir auch über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus gewährte Urlaubstage nach der Elternzeit anerkannt werden müssen.

von tina-rachel am 04.04.2013, 16:31



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Die Regelungen, die in deinem Arbeitsvertrag stehen, können nicht die Gesetze zu deinem Nachteil umgehen. Sprich bitte mit deinem Betriebsrat und/oder deiner Gewerkschaft! Dein Urlaub verfällt nicht! Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.04.2013, 17:14



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Nimmt man den Urlaub nach dem Mutterschutz, verliert man Elterngeld.

von sternenfee75 am 04.04.2013, 21:49



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Einen Betriebsrat haben wir natürlich auch nicht, sonst wären solche Regelungen sicherlich überhaupt gar nicht möglich. Aber ich werde mich noch mal an die Personalabteilung wenden, zumal mein Chef versäumt hatte, diese über meine Schwangerschaft zu informieren und ich deshalb auch nicht rechtzeitig über den Urlaubsverlust informiert wurde. Vielleicht kann ich darüber ja ohne große Umstände und Streitigkeiten meinen Anspruch retten.

von tina-rachel am 05.04.2013, 16:32



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Allerdings bekomme ich bei voller Gehaltszahlung für den Urlaub auch deutlich mehr als Elterngeld!

von tina-rachel am 05.04.2013, 16:33



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit

Dieses Geld bekämst du aber auch nach der Elternzeit - zusätzlich zum Elterngeld im ersten Jahr)! Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.04.2013, 14:44



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